Allgemeine Regeln FLYONE Armenien

ARTIKEL 1 - DEFINITIONEN


Vereinbarte Zwischenstopps  bezeichnet andere Punkte als Abflugsorte, Zwischenstopps und Zielorte, die auf Ihrem Ticket oder unserem Flugplan als technische Zwischenstopps oder Zwischenstopps für den Transfer von einem Flug / Flugzeug zu einem anderen auf Ihrer Reiseroute erscheinen.

Airline-Code ist eine Kombination aus zwei oder drei Zeichen oder Buchstaben, die ein bestimmtes Luftfahrtunternehmen bezeichnet.

Designated Agent bezeichnet einen Passagierabfertigungsagenten, der von uns ernannt wurde, um unsere Interessen beim Verkauf von Flugreisedienstleistungen unserer Fluggesellschaft zu vertreten.

Gepäck bezeichnet persönliches Eigentum, das der Passagier auf seine Reise mitnimmt. Sofern nicht anders angegeben, sind aufgegebenes Gepäck und Handgepäck inbegriffen.

Gepäckcheck bezeichnet den Teil des Tickets, der sich auf die Beförderung Ihres aufgegebenen Gepäcks bezieht..

Gepäckanhänger bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt wird.

Träger  bedeutet FLYONE Armenien oder eine andere Fluggesellschaft, deren Code auf Ihrem Ticket oder Kombiticket erscheint.
Beförderer umfasst FLYONE Armenien und die Fluggesellschaft außer FLYONE Armenien, die das Ticket ausstellt, sowie alle Fluggesellschaften, die den Passagier und/oder sein Gepäck dorthin befördern oder sich verpflichten, andere Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer solchen Luftbeförderung zu erbringen.

Aufgegebenes Gepäck bezeichnet Gepäck, das wir zur vorübergehenden Aufbewahrung angenommen haben und für das wir einen Gepäckschein ausgestellt haben.

Conditions of Contract means those statements contained in, or delivered with, the ticket, which include a reference to these General Conditions of Carriage and notice.

Kombiticket  bezeichnet ein Ticket, das Ihnen in Verbindung mit einem anderen Ticket ausgestellt wird, wenn beide Tickets einen einzigen Beförderungsvertrag bilden.

Übereinkommen bezeichnet eines der folgenden Dokumente, je nachdem:
– Montrealer Übereinkommen (1999);
– das am 12. Oktober 1929 in Warschau unterzeichnete Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Luftbeförderung (im Folgenden „Warschauer Abkommen“);
– das Warschauer Abkommen in der Fassung vom 28. September 1955 in Den Haag;
– Warschauer Abkommen in der durch das Zusatzprotokoll Nr. 1 geänderten Fassung von Montreal (1975;
– Warschauer Abkommen, geändert in Den Haag und gemäß Zusatzprotokoll Nr. 2, Montreal (1975);
– Warschauer Abkommen, geändert in Den Haag und gemäß Zusatzprotokoll Nr. 4, Montreal (1975);
– Ergänzendes Übereinkommen von Guadalajara (1961) (Guadalajara).;

je nachdem, was anwendbar ist, und als solche von Zeit zu Zeit geändert werden, aber in Abhängigkeit von solchen Änderungen ordnungsgemäß von der Republik Moldau ratifiziert wurden.

Schaden umfasst solche Begriffe wie Tod, Verletzung oder Körperverletzung eines Passagiers, Verlust, teilweiser Verlust, Diebstahl oder andere Schäden, die als Ergebnis oder in Verbindung mit Transport oder anderen von uns erbrachten Dienstleistungen verursacht werden.

Tag bezeichnet Kalendertage, einschließlich aller sieben Wochentage, sofern für die Benachrichtigung der Tag der Absendung der Benachrichtigung nicht berücksichtigt wird; und bei der Feststellung der Gültigkeit eines Tickets wird der Tag der Ticketausstellung oder der Abfahrt nicht berücksichtigt.

Flugcoupon bezeichnet einen Flugcoupon, auf Papier oder in elektronischer Form, der den benannten Passagier berechtigt, mit dem im Coupon angegebenen Flug zu reisen.

Höhere Gewalt bezeichnet außergewöhnliche oder unvorhergesehene Umstände, die außerhalb Ihres Einflussbereichs liegen und deren Folgen trotz Ergreifen aller erforderlichen Maßnahmen nicht vermieden werden können.

Zwangserstattung  bezeichnet die Rückgabe eines ungenutzten Tickets oder eines Teils davon aus Gründen, die der Passagier nicht zu vertreten hat, wie in Artikel 3 Klausel 3 dieser Beförderungsbedingungen angegeben.

Fluggast  bezeichnet jede andere Person als die Besatzung, die gemäß einem gültigen Ticket in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch die Definition von „Sie“, „Ihr“, „Sie“).

Elektronischer Coupon bezeichnet einen elektronischen Flugcoupon oder ein anderes wertvolles Dokument, das in unserer Datenbank gespeichert ist.

Elektronisches Ticket bezeichnet eine Reiseroute / Quittung, die von oder in unserem Namen ausgestellt wurde, elektronische Coupons und, falls erforderlich, ein Borddokument.

Flugcoupon bezeichnet den Teil des Tickets, der die Worte „zur Beförderung gültig“ enthält, und im Falle eines elektronischen Tickets ein elektronischer Coupon, der die spezifischen Punkte identifiziert, zwischen denen Sie berechtigt sind, zu reisen.

Reservierung, was dem Begriff „Buchung“ entspricht, bedeutet die Zuteilung von Sitz- oder Schlafgelegenheiten für einen Passagier oder von Platz oder Gewichtskapazität für Gepäck im Voraus.

SZR bedeutet „Sonderziehungsrechte“ im Sinne des Internationalen Währungsfonds.

Stopover bedeutet eine bewusste Unterbrechung der Reise durch den Reisenden an einem Punkt zwischen dem Abfahrtsort und dem Bestimmungsort.

Tarif bezeichnet die veröffentlichten Preise, Gebühren und/oder andere relevante Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, wie von den zuständigen Regierungsbehörden verlangt.

Ticket bezeichnet entweder ein Dokument, das als „Passagierticket und Gepäckschein“ bezeichnet wird, oder ein elektronisches Ticket, das jeweils von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt wird und die Vertragsbedingungen, relevante Hinweise und Coupons enthält.

Handgepäck bezeichnet jedes Gepäck, das Ihnen gehört und nicht aufgegeben wird.

Freiwillige Rückerstattung bedeutet eine Rückerstattung eines ungenutzten Tickets oder eines Teils davon, mit Ausnahme einer unfreiwilligen Rückerstattung.


ARTIKEL 2: Applicability

1. ALLGEMEINES
a) Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen sind die im Ticket genannten Beförderungsbedingungen von FLYONE Armenien und gelten, außer wie in Absatz 2 dieses Artikels vorgesehen, für die gesamte Beförderung von Passagieren und Gepäck nur auf den Flügen oder Flugsegmenten, auf denen FLYONE Armenien als Fluggesellschaft für dieses Flugsegment bestimmt
b) Diese Bedingungen gelten auch für die Beförderung zu ermäßigten Preisen oder kostenlos, sofern der Beförderer in den geltenden Bestimmungen oder den entsprechenden Verträgen, Coupons oder Tickets nichts anderes vereinbart.
Vorbehaltlich der Bestimmungen in den Ziffern 2.2, 2.4 und 2.5 gelten unsere Beförderungsbedingungen nur für die Flüge oder Streckenteile, auf denen das Ticket in der Box "Beförderer" ist unser Name oder Airline-Code.


2. CHARTERFLÜGE
Erfolgt die Beförderung aufgrund eines Chartervertrages, gelten diese Beförderungsbedingungen nur insoweit, als sie durch Bezugnahme oder anderweitig in die Bedingungen des Chartervertrages bzw. des Tickets aufgenommen werden.

3. CODE-SHERING
Wir haben Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften getroffen, um einige Routen zu teilen. Diese Vereinbarungen werden als "Code-Sharing" bezeichnet. Dies bedeutet, dass auch wenn Sie ein Ticket bei uns gebucht haben und Sie ein Ticket besitzen, in dem unser Name oder der Airline-Code in der Spalte „Fluggesellschaft“ eingetragen ist, der Flug möglicherweise von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt wird. In diesem Fall teilen wir Ihnen bei der Buchung Ihres Tickets mit, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt.n.

4. EFFIZIENZ
Alle Beförderungen müssen den Allgemeinen Beförderungsbedingungen von FLYONE und den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zum Zeitpunkt der Ausstellung des Tickets oder, falls ein solches Datum nicht festgelegt werden kann, am Tag des Beförderungsbeginns entsprechen, der durch den ersten Flugcoupon des Fahrkarte.

5. PRIORITÄT DER GESETZGEBUNG
Diese Beförderungsbedingungen gelten, wenn sie den Tarifen oder der geltenden Gesetzgebung nicht widersprechen, wobei in diesem Fall die Tarife oder die geltende Gesetzgebung Vorrang haben. Sollte eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen nach geltendem Recht ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

6. PRIORITÄT DER BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN
Sofern diese Beförderungsbedingungen nichts anderes vorsehen, haben im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Beförderungsbedingungen und anderen Vorschriften, die in bestimmten Bereichen für uns möglicherweise gelten, die Beförderungsbedingungen Vorrang.


ARTIKEL 3: TICKETS

1. ALLGEMEINES
a) Die Fahrkarte ist eine Bestätigung des Abschlusses des Beförderungsvertrages zwischen dem Beförderer und dem auf der Fahrkarte angegebenen Fahrgast. Der Beförderer bietet nur dem auf dem Ticket angegebenen Passagier Beförderungsleistungen an, und der Passagier kann aufgefordert werden, seine Identität zu überprüfen.
b) Das Ticket ist nicht auf eine andere Person übertragbar. Wird eine Fahrkarte von einer anderen Person als einer zur Beförderung oder Rückgabe berechtigten Person ausgehändigt, haftet der Beförderer gegenüber dem Berechtigten nicht, wenn dieser die Beförderung nach Treu und Glauben durchführt oder der Person, die die Fahrkarte vorlegt, erstattet.
c) Das Ticket wird erst nach vollständiger Zahlung des geltenden Tarifs oder gemäß den mit der Fluggesellschaft abgeschlossenen Kreditverträgen ausgestellt. Einige Tickets sind ermäßigt und können möglicherweise nicht ganz oder teilweise zurückerstattet werden. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Bedürfnissen am besten entspricht.
d) Sie sind nicht berechtigt, ohne Vorlage eines gültigen Tickets zu reisen, das den Flugcoupon für diesen Flug und alle anderen nicht verwendeten Flugcoupons sowie den Passagiercoupon enthält. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Beförderung, wenn das vorgelegte Ticket von einer anderen Person als uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter beschädigt oder verändert wurde. Passagiere behalten den Passagiercoupon und alle nicht verwendeten Flugcoupons während ihrer gesamten Reise und legen sie der Fluggesellschaft oder ihrem Personal auf Anfrage vor.
e) wenn Sie ein Ticket (oder einen Teil davon) verlieren oder beschädigen oder wenn das vorgelegte Ticket keinen Passagiercoupon und alle nicht verwendeten Flugcoupons enthält, ersetzen wir ein solches Ticket (oder einen Teil davon) auf Ihren Wunsch, wenn es zu diesem Zeitpunkt hinreichende Beweise dafür gibt, dass ein für den/die betreffenden Flug(e) gültiges Ticket ordnungsgemäß ausgestellt wurde und Sie eine Vereinbarung über die Erstattung aller angemessenen Kosten und Verluste an uns oder eine andere Fluggesellschaft (bis zur vollständigen Rückerstattung der Originalticket) aus der missbräuchlichen Verwendung des Tickets.
f) Die Flugcoupons bleiben nach ihrer Verwendung Eigentum der ausstellenden Fluggesellschaft.

2. HALTBARKEIT
Sofern auf der Fahrkarte selbst, in diesen Beförderungsbedingungen oder in den jeweiligen Tarifen (bei denen die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte begrenzt sein kann, in diesem Fall muss diese Beschränkung auf der Fahrkarte angegeben werden) nicht anders angegeben ist, beträgt die Gültigkeitsdauer der Fahrkarte:
a) Ein Jahr ab Ausstellungsdatum des Tickets;
b) Wenn das Datum des ersten Fluges auf einem Ticket innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum liegt, verfällt das Ticket ein Jahr nach dem Datum des ersten Fluges.
Eine zu einem Sondertarif ausgestellte Fahrkarte gilt nur für diesen Zeitraum und unterliegt den von der Fluggesellschaft in ihren Tarifbestimmungen festgelegten Bedingungen.

3. GÜLTIGKEITSVERLÄNGERUNG
A. Wenn der Fahrgast während der Gültigkeitsdauer des Tickets nicht reisen darf, weil der Beförderer:
a) zum Zeitpunkt der Buchung durch den Passagier keinen Sitzplatz auf dem Flug zur Verfügung stellen kann;
b) den Flug storniert, für den der Passagier die Buchung vorgenommen hat;
c) eine geplante Haltestelle auslässt, die der Abfahrts-, Ziel- oder Zwischenstopp des Passagiers ist;
d) den Flug nicht gemäß Flugplan abschließen können;
e) den Fahrgast den Anschluss verpassen lässt;
f)  eine andere Dienstklasse ersetzt;
g) keinen zuvor bestätigten Platz zur Verfügung stellen können,


B. Kann der Passagier nach der Buchung eines Fluges diesen Flug während der Gültigkeitsdauer des Tickets aufgrund von Krankheit nicht antreten, kann die Fluggesellschaft die Gültigkeitsdauer des Tickets bis zu dem Datum verlängern, an dem der Passagier diesen Flug antreten kann, oder bis zum nächsten Flug nach diesem Datum ab dem Zeitpunkt der Fortsetzung der Reise, für den noch freie Plätze in der entgeltpflichtigen Dienstklasse vorhanden sind. Das Vorliegen einer solchen Krankheit muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Sehen die auf dem Ticket verbliebenen Flugcoupons oder der elektronische Coupon eines elektronischen Tickets einen oder mehrere Zwischenstopps vor, kann die Gültigkeitsdauer eines solchen Tickets um höchstens drei Monate ab dem in der jeweiligen Bescheinigung genannten Datum verlängert werden.

C. Im Falle des Todes eines Fahrgastes auf der Fahrt können die Fahrausweise der ihn begleitenden Personen durch Aufhebung der Beschränkungen des Zeitraums des Zwischenhalts oder Verlängerung des Ablaufdatums geändert werden. Im Falle des Todes der nächsten Angehörigen des Fluggastes, der den Flug gebucht hat, kann das Ablaufdatum des Tickets dieses Fluggastes und der ihn begleitenden Angehörigen in gleicher Weise geändert werden. Alle diese Änderungen werden nach Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde vorgenommen und eine Verlängerung des Ablaufdatums unter solchen Umständen darf fünfundvierzig (45) Tage ab dem Todesdatum nicht überschreiten.

4. ABLAUF DER GUTSCHEINE UND IHRE VERWENDUNG

a) Die vom Fahrgast gekaufte Fahrkarte gilt nur für die Beförderung zu den auf der Fahrkarte angegebenen Bedingungen vom Abfahrtsort über alle vereinbarten Zwischenhalte bis zum Endziel. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Tarifen der Fluggesellschaft und den auf dem Ticket angegebenen Beförderungsbedingungen. Sie bildet einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages zwischen dem Passagier und dem Beförderer. Das Ticket gilt nicht als gültig und verfällt, wenn die Coupons nicht in der auf dem Ticket angegebenen Reihenfolge verwendet werden.Das Ticket gibt dem Fluggast insbesondere dann keine Möglichkeit, seine Reise an einem der angegebenen Haltepunkte anzutreten, wenn der erste Coupon für den internationalen Flug nicht tatsächlich für die Beförderung verwendet wurde.

b) Wenn der Passagier die Beförderungsbedingungen ändern möchte, muss er dies dem Beförderer im Voraus mitteilen. Der Fahrpreis für die Beförderung zu den neuen Bedingungen wird auf der Grundlage der Beförderungsbedingungen bestimmt, und dem Fahrgast wird die Möglichkeit geboten, einem neuen Preis zuzustimmen oder die auf dem Ticket angegebenen ursprünglichen Beförderungsbedingungen beizubehalten einen Aspekt seiner Reiseroute aufgrund höherer Gewalt hat, muss er sich so schnell wie möglich an den Beförderer wenden und der Beförderer wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Passagier ohne Neuberechnung des Fahrpreises zur nächsten Haltestelle oder zum nächsten Ziel zu bringen. Die Fluggesellschaft wird dies nur tun, wenn der Passagier der Fluggesellschaft gegenüber solche Umstände höherer Gewalt nachgewiesen hat.

c) Wenn ein Passagier seine ursprüngliche Reiseroute ohne Zustimmung des Beförderers ändert, legt der Beförderer den korrekten Preis für den geänderten Reiseplan fest. Der Passagier muss die Differenz zwischen dem Tarif des ursprünglichen Reiseplans und dem Tarif des geänderten Reiseplans bezahlen. Ist der neue Tarif niedriger, muss die Differenz dem Fahrgast vom Beförderer erstattet werden.

d) Jeder Flugcoupon wird zur Beförderung in der darin angegebenen Serviceklasse für das Datum und den Flug akzeptiert, für die ein Sitzplatz reserviert ist. Wenn Flugcoupons ohne vorherige Reservierung ausgegeben werden, wird der Platz auf Anfrage gemäß den Tarifen der Fluggesellschaft und der Verfügbarkeit von Platz auf dem angeforderten Flug reserviert.



5. NAME DES UNTERNEHMENS
Der Name des Beförderers kann auf dem Ticket abgekürzt sein.


ARTIKEL 4 : ZWISCHENHALTE

Zwischenhalt bedeutet die absichtliche Unterbrechung der Reise eines Passagiers, die zuvor mit dem Beförderer vereinbart wurde, an einem Punkt zwischen dem Abfahrtsort und dem Zielort.
Im Falle eines Fahrgastes, der eine zum regulären Tarif ausgestellte Fahrkarte besitzt, sind Haltestellen während der Gültigkeitsdauer der Fahrkarte an jedem vereinbarten Ort zulässig, es sei denn, staatliche Anforderungen oder Tarifbestimmungen oder Fahrpläne lassen eine solche Haltestelle nicht zu.
Haltestellen können gemäß den Tarifbestimmungen eingeschränkt oder verboten werden. Je nach Tarifbestimmungen können zusätzliche Haltestellengebühren anfallen.


ARTIKEL  5: TARIFE UND GEBÜHREN

1. ALLGEMEIN
Die Tarife gelten nur für den Transport vom Flughafen am Abflugort zum Flughafen am Zielort, sofern nicht anders angegeben. Die Preise beinhalten keine Bodentransportdienste zwischen den Flughäfen und zwischen dem Flughafen und den Stadtterminals.

2. GELTENDE PREISE
Die anwendbaren Tarife sind die von der Fluggesellschaft veröffentlichten oder, falls sie nicht veröffentlicht werden, gemäß den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft. Sofern nicht anders angegeben, gilt der am Tag der Zahlung des Tickets gültige Tarif für Fahrten an bestimmten Terminen und der darauf angegebenen Strecke. Wenn der Passagier seinen Reiseplan oder seine Reisedaten ändert, kann sich dies auf den Ticketpreis auswirken. Wenn der eingezogene Betrag kein gültiger Tarif ist, wird die Differenz vom Passagier bezahlt oder gegebenenfalls vom Beförderer zurückerstattet.

3. ROUTEN
Sofern die Regeln der Fluggesellschaft nichts anderes vorsehen, gelten die Tarife nur für die von Perevohchik veröffentlichten Strecken. Bei mehreren Strecken zum gleichen Tarif kann der Fahrgast die Strecke vor der Ticketausstellung angeben. Wenn der Passagier die Route nicht angegeben hat, kann der Beförderer diese selbstständig bestimmen.

4. STEUERN, GEBÜHREN UND PREISE
Alle anfallenden Steuern und Gebühren, die von der Regierung, anderen Behörden oder dem Flughafenbetreiber erhoben werden, gehen zu Lasten des Passagiers. Beim Kauf des Tickets wird der Fahrgast über alle nicht im Preis enthaltenen Steuern und Gebühren informiert. Die meisten davon sind in der Regel separat auf dem Ticket angegeben. Steuern und Gebühren für Flugreisen ändern sich ständig und können rückwirkend nach dem Datum der Ticketausstellung erhoben werden. Bei einer Erhöhung der auf der Fahrkarte ausgewiesenen Steuer oder Abgabe ist der Fahrgast zur Zahlung der Differenz verpflichtet. Auch wenn nach Ausstellung des Tickets eine neue Steuer oder Abgabe auf den Flug erhoben wird, muss der Passagier diese bezahlen. Wenn Steuern oder Gebühren, die der Fluggast zum Zeitpunkt der Ausstellung des Flugscheins durch die Fluggesellschaft entrichtet hat, storniert oder reduziert werden, so dass sie für den Flug nicht mehr gelten oder weniger anfallen, hat der Fluggast Anspruch auf Rückerstattung von der Fluggesellschaft am eine gesonderte Anfrage. Wenn der Passagier das Ticket nicht nutzt, hat er Anspruch auf Rückerstattung aller Steuern und Gebühren, abzüglich einer angemessenen Servicegebühr.

5. WÄHRUNG
Flugpreise, Steuern und Gebühren sind in der Währung des Landes zu zahlen, in dem das Ticket ausgestellt wird, es sei denn, die Fluggesellschaft oder ihr bevollmächtigter Vertreter gibt zum Zeitpunkt der Zahlung oder zuvor ausdrücklich eine andere Währung an (z die Landeswährung). Der Spediteur hat das Recht, Zahlungen in anderen Währungen nach eigenem Ermessen zu akzeptieren.

6. GEBÜHREN FÜR STEUERN, GEBÜHREN UND PREISE
Der Beförderer ist nicht verpflichtet, den Passagier oder sein Gepäck zu tragen und kann die Beförderung verweigern, wenn die geltenden Tarife oder Gebühren oder Steuern nicht bezahlt wurden.


ARTIKEL 6: RESERVIERUNGEN

1. RESERVIERUNGSANFORDERUNGEN

a) Der Beförderer und seine Bevollmächtigten registrieren die Buchung. Die Bestätigung von Reservierungen unterliegt der Verfügbarkeit. Auf Verlangen des Passagiers ist der Beförderer verpflichtet, ihm eine schriftliche Buchungsbestätigung auszuhändigen.
b) Einige Tarife unterliegen zusätzlichen Bedingungen, die das Recht des Passagiers auf Änderung, Stornierung einer Reservierung oder Erstattung des Ticketpreises einschränken oder aufheben.


2. FRISTEN FÜR TICKETKÄUFE
Bezahlt der Passagier das Ticket nicht vor Ablauf einer bestimmten Zeit, über die er vom Beförderer oder einem bevollmächtigten Vertreter benachrichtigt wird, hat der Beförderer das Recht, die Buchung zu stornieren.

3. PERSONENBEZOGENE DATEN
Der Passagier erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an den Beförderer zum Zwecke der Buchung, des Ticketkaufs, der Inanspruchnahme zusätzlicher Dienstleistungen, der Vorbereitung und Erbringung von Dienstleistungen zur Abwicklung der Ein- und Einreise sowie der Übermittlung von Daten an staatliche Behörden übermittelt werden. Zu diesem Zweck räumt der Fahrgast dem Beförderer das Recht ein, diese Daten zu speichern und zu verwenden sowie an ihre Büros, Bevollmächtigten, Behörden, andere Beförderer oder Anbieter der oben genannten Dienstleistungen zu übermitteln.

4. SITZPLÄTZE
Die Fluggesellschaft wird sich bemühen, im Voraus bevorzugte Sitzplatzzuweisungen zu berücksichtigen. Im Falle eines Flugzeugwechsels oder eines Flugzeugs mit einer anderen als der zum Zeitpunkt der Buchung verfügbaren Konfiguration behält sich FLYONE Armenien das Recht vor, Ihre ursprünglich zum Zeitpunkt der Buchung gewählte Sitzplatzauswahl zu ändern. Passagieren wird beim Check-in ein neuer Sitzplatz zugewiesen. Die Fluggesellschaft behält sich außerdem das Recht vor, solche Sitzplatzzuweisungen aus betrieblichen oder Sicherheitsgründen auch nach dem Einsteigen in das Flugzeug zu ändern.

5. ERNEUERBESTÄTIGUNG VON BUCHUNGEN

a) Der Beförderer benachrichtigt den Passagier, wenn eine erneute Bestätigung der Buchung oder Rückerstattung erforderlich ist und wie und wann dies erfolgen soll. Wenn die Fluggesellschaft vom Passagier die Bestätigung der Buchung verlangt, berechtigt die Nichteinhaltung einer solchen Anforderung die Fluggesellschaft, die Buchung in eine oder beide Richtungen zu stornieren. Wenn der Passagier dem Beförderer mitteilt, dass er noch reisen möchte, und wenn noch Platz frei ist, wird der Beförderer die Reservierung wiederherstellen und den Passagier befördern. Wenn kein Platz verfügbar ist, wird der Beförderer angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Passagier zu seinem Zwischenstopp oder Ziel zu befördern.
b) Der Passagier sollte die Rückbestätigungsanforderungen jedes anderen Beförderers überprüfen, der an seiner Reise teilgenommen hat. In Fällen, in denen dies erforderlich ist, muss der Passagier die Verbindung mit der Fluggesellschaft bestätigen, deren Code für den angegebenen Flug auf dem Ticket angegeben ist.


6. STORNIERUNG VON RESERVIERUNGEN FÜR ZUKÜNFTIGE FLÜGE
Bitte beachten Sie, dass Ihr Nichterscheinen auf einem Flug ohne vorherige Ankündigung zur Stornierung Ihrer Buchung auf Rück- oder Weiterflügen führen kann. Wenn der Passagier die Fluggesellschaft jedoch im Voraus benachrichtigt, wird die Fluggesellschaft die Buchung des Passagiers nicht stornieren.


ARTIKEL 7: REGISTRIERUNG UND EINSTEIGEN VON FLUGZEUGEN

Da verschiedene Flughäfen unterschiedliche Check-in-Fristen haben, empfehlen wir Ihnen dringend, diese im Voraus zu überprüfen und die Fristen einzuhalten. Für FLYONE-Flüge mit Abflug ab 29. Oktober 2017 endet der Check-in und die Gepäckabholung am Flughafenschalter 60 Minuten vor Abflug. Es ist besser, wenn Sie im Voraus am Flughafen ankommen, um das etablierte Check-in-Verfahren mit maximalem Komfort zu durchlaufen. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Reservierung zu stornieren, wenn Sie die angegebenen Anmeldefristen nicht einhalten. Wir oder unsere autorisierten Agenten teilen Ihnen die Check-in-Zeiten für den ersten von unserem Unternehmen durchgeführten Flug mit.

Über die Check-in-Fristen für jeden weiteren Flug Ihres Reiseplans müssen Sie sich selbstständig informieren. Die Check-in-Fristen sind in unserem Fahrplan angegeben oder können bei uns oder unseren autorisierten Agenten erfragt werden. Sie müssen spätestens zu der von uns angegebenen Zeit am Flugsteig eintreffen.

Wir haben das Recht, den für Sie reservierten Sitzplatz zu stornieren, wenn Sie nicht rechtzeitig zum Boarding erscheinen oder die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen. Wir sind nicht verantwortlich für Verluste oder Ausgaben, die Ihnen dadurch entstehen, dass Sie die Bestimmungen dieses Artikels nicht einhalten. Wenn Sie nicht rechtzeitig zum Check-in oder Boarding eintreffen, müssen Sie unser Personal unverzüglich benachrichtigen.


ARTIKEL 8 : VERWEIGERUNGEN UND EINSCHRÄNKUNGEN DER BEFÖRDERUNG

1. RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

Wir haben das Recht, nach eigenem Ermessen die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck zu verweigern, wenn wir Ihnen schriftlich mitgeteilt haben, dass wir Sie ab dem Datum einer solchen Mitteilung nicht mehr in den Flugzeugen unserer Fluggesellschaft befördern. In diesem Fall erhalten Sie eine angemessene Entschädigung. Wir haben auch das Recht, die Beförderung von Ihnen und Ihrem Gepäck zu verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Umstände eingetreten sind oder wir Grund zu der Annahme haben:

- Dies ist notwendig, um die Einhaltung geltender Gesetze, Vorschriften oder behördlicher Anordnungen sicherzustellen.
- Die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck kann die Sicherheit, Gesundheit oder den Komfort anderer Passagiere und Besatzungsmitglieder gefährden.
- Ihre geistige oder körperliche Verfassung, einschließlich des Einflusses von Alkohol oder Drogen, eine Gefahr oder ein Risiko für Sie selbst, andere Passagiere, Besatzungsmitglieder oder Eigentum darstellt.
- Sie während Ihres vorherigen Fluges gegen die Verhaltensregeln an Bord verstoßen haben und wir Grund zu der Annahme haben, dass sich dieses Verhalten wiederholen kann.
- Sie haben sich geweigert, das Sicherheitskontrollverfahren zu durchlaufen.
- Sie haben die geltenden Tarife, Steuern und Gebühren nicht bezahlt.
- Sie haben keine ordnungsgemäßen Reisedokumente; Sie versuchen möglicherweise, in ein Land einzureisen, in dem Sie sich nur auf der Durchreise befinden können oder für das Sie nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen; Sie Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichtet oder trotz Aufforderung die Aushändigung Ihrer Reisedokumente an die Crew gegen Quittung verweigert haben.
- Sie haben ein Ticket vorgelegt, das unrechtmäßig erworben wurde, nicht bei uns oder unserem Bevollmächtigten gekauft wurde oder als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, gefälscht ist oder Sie nicht nachweisen können, dass Sie die auf dem Ticket genannte Person sind.
- Sie die in Ziffer 5 genannten Voraussetzungen bezüglich des Ablaufs und der Reihenfolge der Coupon-Einlösung nicht eingehalten haben; ein Ticket vorgelegt hat, das nicht von uns oder unserem bevollmächtigten Vertreter ausgestellt oder geändert wurde; oder Ihr Ticket ist beschädigt.
- Sie haben unsere Sicherheitshinweise nicht befolgt.
- Die Person, die das Ticket vorlegt, kann nicht nachweisen, dass es sich um die im „PASSENGER NAME“ genannte Person handelt.
- der Passagier sich bei einem früheren Flug unangemessen/aggressiv verhalten hat, sodass die Fluggesellschaft Grund zu der Annahme hat, dass sich ein solches Verhalten wiederholen könnte;


2. BESONDERE HILFE
Die Annahme zur Beförderung von allein reisenden Kindern, Personen mit Behinderungen, Schwangeren, Kranken und sonstigen pflegebedürftigen Personen erfolgt nach vorheriger Absprache mit uns. Fahrgästen mit Behinderungen, die uns beim Kauf einer Fahrkarte auf ihren Zustand und eventuelle besondere Voraussetzungen hingewiesen haben und zur Beförderung zugelassen wurden, kann die Beförderung aufgrund ihres Zustandes und des Vorliegens besonderer Voraussetzungen nicht verweigert werden.


ARTIKEL 9: GEPÄCK

9.1 MITGEPÄCK VERBOTENE GEGENSTÄNDE

Der Passagier sollte die folgenden Gegenstände nicht in sein Gepäck legen:

9.1.1. Gegenstände, die geeignet sind, das Flugzeug, Passagiere oder Eigentum an Bord des Flugzeugs zu gefährden, z. B. im Sinne der Technischen Anleitung zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf dem Luftweg der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), der International Air Transport Association (IATA) Dangerous Goods Regulations and Carriers' Instructions (weitere Informationen sind auf Anfrage bei der Fluggesellschaft erhältlich);

9.1.2. Gegenstände, deren Beförderung durch geltende Gesetze, Anweisungen oder Anordnungen eines Staates, in den, von dem oder durch dessen Hoheitsgebiet geflogen wird, verboten ist;

9.1.3. Lebende Tiere, die nicht in Artikel 8.9 aufgeführt sind;Gegenstände, von denen die Fluggesellschaft vernünftigerweise annimmt, dass sie aufgrund ihrer Gefahr oder Unsicherheit, ihres Gewichts, ihrer Größe, Form oder Beschaffenheit für die Beförderung ungeeignet sind oder die zerbrechlich oder verderblich sind, unter anderem unter Berücksichtigung des verwendeten Flugzeugtyps. Informationen zu verbotenen Gegenständen sind auf Anfrage erhältlich.

9.1.4. Schusswaffen und Munition, mit Ausnahme von Jagd- und Sportmunition, sind zur Beförderung verboten. Jagd- und Sportwaffen sowie Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Schusswaffen müssen entladen, gesichert und ordnungsgemäß verpackt sein. Die Beförderung von Munition unterliegt den ICAO- und IATA-Bestimmungen, wie in Artikel 9.1.1 beschrieben.

9.1.5. Andere Arten von Waffen wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer usw. können nach Ermessen der Fluggesellschaft als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden, sind jedoch an Bord des Flugzeugs nicht gestattet.

9.1.6. Der Passagier darf kein Geld, Schlüssel, Schmuck, Edelmetalle, zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer, Mobiltelefone, elektronische Geräte, begebbare Wechsel, Wertpapiere und andere Wertsachen, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente einchecken.

9.1.7. Wenn sich trotz des Verbots im Gepäck des Passagiers irgendwelche in den Artikeln 9.1.1, 9.1.4 oder 9.1.6 aufgeführten Gegenstände befinden, haftet der Beförderer nicht für Beschädigung, Verspätung oder Verlust dieser Gegenstände. Die Verantwortung für diesbezüglich auftretende Probleme oder Fragen liegt allein beim Passagier.

9.2 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER BEFÖRDERUNG

Der Beförderer kann die Beförderung der in Abschnitt 8.1 dieses Artikels aufgeführten Gegenstände als Gepäck verweigern oder die Fortsetzung der Beförderung von Gepäck verweigern, wenn festgestellt wird, dass sie hergestellt wurden oder solche Gegenstände enthalten.

9.3 EINSICHTSRECHT

Aus Sicherheitsgründen hat der Beförderer das Recht, vom Passagier die Erlaubnis zu verlangen, den Passagier selbst zu inspizieren und zu scannen sowie das Gepäck zu untersuchen, zu scannen oder zu durchleuchten. Bei Abwesenheit des Passagiers kann das Gepäck ohne seine Beteiligung untersucht werden, um festzustellen, ob der Passagier oder das Gepäck einen der in Artikel 9.1.1 beschriebenen Gegenstände hat,

oder Schusswaffen, Munition oder andere Waffen, die dem Beförderer nicht gemäß den Bestimmungen von Artikel 9.1.4 oder 9.1.6 gezeigt werden. Verweigert der Passagier die Einhaltung einer solchen Anforderung, hat der Beförderer das Recht, die Beförderung dieses Passagiers oder seines Gepäcks zu verweigern. Erleidet der Fluggast durch Inspektion oder Scannen einen Schaden oder wird das Gepäck durch Röntgeninspektion oder Scan beschädigt, haftet der Beförderer nicht für solche Schäden, es sei denn, es handelt sich um einen Fehler oder eine Fahrlässigkeit von der Beförder.

9.4 AUFGEGEBENES GEPÄCK

9.4.1. Nach der Übergabe des aufgegebenen Gepäcks an die Fluggesellschaft nimmt die Fluggesellschaft es zur vorübergehenden Aufbewahrung an und stellt für jedes Gepäckstück einen Gepäckanhänger aus.

9.4.2. Aufgegebenes Gepäck muss mit dem Namen des Passagiers und anderen persönlichen Identifikationsinformationen versehen sein.

Diese Informationen müssen sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gepäcks deutlich angegeben werden. Vollständiger Name, Wohnadresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sind erforderlich.

9.4.3. Aufgegebenes Gepäck wird, wenn sein Volumen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet, nach Möglichkeit im selben Flugzeug wie der Passagier befördert, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ausreichende Gründe, es aus Sicherheits- oder Betriebsgründen auf einem anderen Flug zu befördern. Wenn auf dem nächsten Flug aufgegebenes Gepäck mitgeführt wird, muss die Fluggesellschaft es dem Passagier aushändigen, es sei denn, das Gesetz schreibt vor, dass der Passagier bei der Zollabfertigung des Gepäcks persönlich anwesend ist.

9.5 KOSTENLOSER GEPÄCKTARIF

Sie haben das Recht, eine bestimmte Menge Gepäck mitzunehmen. Die Menge an Freigepäck, die Sie mitführen, richtet sich nach unseren Richtlinien und Beschränkungen, die Sie bei uns oder unserem autorisierten Vertreter erfragen können. Wenn zwei oder mehr Passagiere, die als Familie oder eine Mehrzweckgesellschaft reisen und mit demselben Flug abfliegen, zur gleichen Zeit und an einem anderen Ort reisen,

ihnen wird eine Gesamtfreigepäckmenge in Höhe der Kombination ihrer individuellen Freigepäckmengen gewährt.

9.6 ÜBERGEPÄCK

Sie müssen für Gepäck bezahlen, das die Freigepäckmenge überschreitet. Informationen zu den aktuellen Tarifen erhalten Sie auf Anfrage.

9.7 ANKÜNDIGUNG HÖHERER GEPÄCKWERTE

a) Der Passagier kann den Wert des aufgegebenen Gepäcks angeben, der die geltenden Haftungsgrenzen überschreitet. Wenn der Passagier eine solche Erklärung abgibt, trägt er die entsprechenden Kosten zu den vom Beförderer festgelegten Sätzen und wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Die Mehrgebühren sind am Abfahrtsort für die gesamte Strecke bis zum Zielort zu entrichten.

b) Wenn ein Passagier Gepäck vorführt, für das er eine Erklärung von besonderem Wert abgeben möchte, sollten die folgenden Regeln gelten:

Ankunftszeit am Flughafen:

Passagiere müssen beim Check-in mit ausreichender Zeit eintreffen, um Folgendes zu ermöglichen:

1. Gepäck von besonderer Bedeutung öffnen
2. Prüfung der Verfügbarkeit von meldepflichtigen Objekten
3. Unterschrift des Dokuments „Das wertvollste deklarierte Gepäckinventar“
4. Sperren von Gepäck durch den Passagier

Deklarationsbeschränkungen Gepäckkosten: Die Kosten sollten 1000 Euro nicht überschreiten. Kosten Es wird eine Gebühr von 10 % des von den Passagieren angegebenen Wertes erhoben.

c) FLYONE akzeptiert Gepäck mit deklariertem Wert nur an Bord von FLYONE-Direktflügen.

9.8 HANDGEPÄCK

9.8.1 Das an Bord des Flugzeugs mitgeführte Gepäck muss unter den Sitz vor dem Sitz oder in einen geschlossenen Gepäckraum in der Flugzeugkabine passen. Wenn Ihr Gepäck auf diese Weise nicht untergebracht werden kann, zu schwer ist oder aus irgendeinem Grund als unsicher gilt, muss es aufgegeben werden. Wir haben das Recht, die maximalen Abmessungen für Gepäck festzulegen, das Sie an Bord des Flugzeugs mitnehmen können.

9.8.2 Gegenstände, die nicht im Frachtraum befördert werden können (z. B. Musikinstrumente, die eine sorgfältige Behandlung erfordern) und die nicht den Anforderungen von Absatz 8.8.1 entsprechen, werden nur nach vorheriger Mitteilung zur Beförderung in der Kabine angenommen, und wir geben Ihnen unser Einverständnis. Möglicherweise müssen Sie diesen Service separat bezahlen.

9.9 AUSGABE UND ZULIEFERUNG VON AUFGEGEBENEM GEPÄCK

A. Sie müssen Ihr Gepäck sofort abholen, nachdem Sie es an Ihrem Zielort oder Zwischenstopp zur Abholung vorgelegt haben. Wenn Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit erhalten, können wir Ihnen eine Lagergebühr berechnen. Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach der Abgabe zur Freigabe ankommt, können wir es nach unserem Ermessen entsorgen, ohne Ihnen gegenüber haftbar zu machen.

B. Nur der Inhaber des Gepäckscheins und des Gepäckanhängers ist berechtigt, aufgegebenes Gepäck in Empfang zu nehmen. Der Beförderer ist nicht verpflichtet festzustellen, ob der Beförderer des Gepäckanhängers berechtigt ist, Gepäck entgegenzunehmen. Der Beförderer haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die dem Passagier dadurch entstehen, dass der Beförderer den Besitzer des Gepäcks nicht identifiziert. Die Gepäckzustellung erfolgt am Zielort, der auf dem Gepäckanhänger angegeben ist

C. Kann die Person, die das aufgegebene Gepäck annimmt, den Gepäckschein nicht vorlegen und ihr Gepäck anhand des Gepäckanhängers nicht identifizieren, geben wir ihr das Gepäck nur unter der Bedingung frei, dass sie uns zufriedenstellend nachweisen kann, dass sie berechtigt ist, die Gepäck und, falls von der Fluggesellschaft verlangt, muss diese Person eine angemessene Garantie bieten, um der Fluggesellschaft alle Verluste, Schäden oder Kosten zu ersetzen, die der Fluggesellschaft infolge einer solchen Lieferung entstehen können.

D. Die Annahme des Gepäcks durch den Gepäckscheininhaber ohne schriftliche Reklamation zum Zeitpunkt der Übergabe ist ein Anscheinsbeweis dafür, dass das Gepäck in gutem Zustand und gemäß dem Beförderungsvertrag übergeben wurde.

9.10 TRANSPORT VON TIEREN

Wir transportieren Tiere nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

A. Transportierte Tiere wie Hunde, Katzen, Geflügel und andere Haustiere müssen in geeigneten Behältern aufbewahrt werden. Sie müssen über gültige Veterinär- und Impfbescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen und andere Dokumente verfügen, die von den Einreise- und Transitländern verlangt werden. Andernfalls werden keine Tiere zur Beförderung akzeptiert. Wir können zusätzliche Vorschriften für den Transport von Tieren erlassen. Informationen zu diesen Regeln werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

B. Bei Annahme als Gepäck ist das Tier zusammen mit dem Behälter und der Verpflegung nicht in der Freigepäckmenge enthalten, sondern gilt als Übergepäck, das Sie zu den geltenden Tarifen bezahlen müssen.

C. Blindenhunde, die Passagiere mit Behinderungen begleiten, werden über die Freigepäckgrenze hinaus kostenlos befördert, wenn unsere Bedingungen erfüllt sind, die auf Anfrage mitgeteilt werden.

D. Wenn die Beförderung nicht den Haftungsregeln des Übereinkommens unterliegt, haften wir nicht bei Verletzung, Verlust, Krankheit oder Tod des von uns beförderten Tieres, es sei denn, dies ist auf unsere Fahrlässigkeit zurückzuführen. Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn das Tier nicht über alle erforderlichen Genehmigungen für die Aus- und Einfuhr, Veterinärbescheinigungen und andere von den Ein- und Transitländern erforderliche Dokumente verfügt. Allfällige uns in diesem Fall entstehende Kosten sowie uns entstehende Schäden werden von der das Tier transportierenden Person ersetzt.

ARTIKEL 10 - FLUGPLÄNE, VERSPÄTUNGEN UND ANNULLIERUNGEN VON FLÜGEN

10.1 ZEITPLAN

Die im Fahrplan angegebene Abfahrtszeit kann vom Zeitpunkt der Veröffentlichung des Fahrplans bis zum Zeitpunkt der Abfahrt geändert werden.

Vor Abschluss des Buchungsvorgangs teilen wir Ihnen die geplante Abfahrtszeit zum Zeitpunkt der Buchung mit und diese Zeit wird auf Ihrem Ticket angezeigt. Möglicherweise müssen wir die planmäßigen Abfahrtszeiten ändern, nachdem Ihr Ticket ausgestellt wurde. Wenn Sie uns Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, werden wir uns nach besten Kräften bemühen, Sie über solche Änderungen zu informieren. Der Beförderer haftet nicht für Fehler im Fahrplan und ist nicht verantwortlich für die Herstellung von Verbindungen.

10.2 STORNIERUNG, RICHTUNG, VERZÖGERUNG

a) Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf meteorologische Bedingungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, technische Mängel oder andere), kann die Fluggesellschaft den Flug oder den zuvor bestätigten Sitzplatz ohne vorherige Ankündigung stornieren oder verschieben. Wenn die Fluggesellschaft aufgrund solcher Umstände den Flug storniert oder verzögert, einen zuvor bestätigten Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen kann, einen Zwischenstopp oder das Ziel des Passagiers nicht anhalten kann oder den Passagier dazu zwingt, einen Anschlussflug zu verpassen, für den der Passagier eine Buchung reserviert, Der Beförderer muss nach Wahl des Passagiers: entweder:

b) den Fahrgast zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Hilfe eines anderen seiner vorgesehenen Dienstes, der einen freien Sitzplatz hat, ohne Aufpreis befördern und ggf. die Gültigkeit seines Tickets verlängern, oder

c) Entschädigung gemäß den Bestimmungen von Artikel 12 leisten.

d) Im Falle eines der in Absatz 2a) dieses Artikels genannten Ereignisse und, sofern das Übereinkommen oder die geltenden Rechtsvorschriften der Republik Moldau nichts anderes vorsehen, sind die in den Unterabsätzen I-II) genannten Optionen die einzigen und ausschließlich bedeutet, dass der Beförderer verpflichtet ist, dem Passagier.

10.3 ÜBERBUCHUNG AUSGESETZTE LANDUNG

Sofern die Fluggesellschaft dem Passagier nicht wie oben angegeben etwas anderes mitgeteilt hat, muss die Fluggesellschaft, wenn sie den zuvor bestätigten Sitzplatz nicht zur Verfügung stellen kann, eine Entschädigung anbieten, weil dem Passagier die Beförderung verweigert wurde, in Übereinstimmung mit geltendem Recht und den Entschädigungsrichtlinien der Fluggesellschaft.

ARTIKEL 11 - RÜCKERSTATTUNG DER TICKETKOSTEN

11.1 Wir erstatten Ihnen die Kosten des Tickets oder seines nicht genutzten Teils gemäß den geltenden Tarifbestimmungen oder Tarifen in den folgenden Fällen:

11.1.1 Sofern in dieser Klausel nicht anders angegeben, haben wir das Recht, der Person, die das Ticket bezahlt hat, nach Vorlage eines ausreichenden Zahlungsnachweises eine Rückerstattung zu leisten.

11.1.2 Außer bei Ticketverlust erfolgt eine Rückerstattung nur, wenn das Ticket und alle nicht verwendeten Flugcoupons zurückgegeben wurden.

11.1.4 Eine Rückerstattung an jeden, der einen Passagiercoupon oder eine Passagierquittung, alle nicht verwendeten Flugcoupons, eine vom Passagier oder der Person, die das Ticket bezahlt hat, ausgestellte Vollmacht vorlegt und als Person vorgelegt wird, der der Ticketpreis berechnet werden kann gemäß Ziffer 11.1.1 zurückerstattet wird, gilt als angemessene Entschädigung und stellt den Beförderer von jeglicher Haftung und von jedem weiteren Anspruch auf Rückgabe frei.

11.2 ERZWUNGENE RÜCKGABE

11.2.1 Wenn wir einen Flug storniert haben, ihn nicht zu einem angemessen nahegelegenen Zeitpunkt abgeschlossen haben, nicht an Ihrem Zielort gelandet sind oder auf der Strecke nicht angehalten haben oder Sie durch unser Verschulden den Anschluss an den Flug verpasst haben, für den Sie einen Sitzplatz gebucht haben, 11.2 die Höhe der Entschädigung beträgt:

11.2.2 Ein Betrag in Höhe des gezahlten Ticketpreises – wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde.

11.2.3 Wurde ein Teil der Fahrkarte in Anspruch genommen, beträgt die Entschädigung mindestens die Differenz zwischen dem bezahlten Fahrkartenpreis und dem aktuellen Fahrpreis für die Fahrt zwischen den Punkten, zwischen denen die Fahrkarte verwendet wurde.

11.3 RÜCKSENDUNGEN DURCH PASSAGIERINITIATIVE

11.3.1 Wenn Sie aus anderen als den in Abschnitt 12.2 genannten Gründen Anspruch auf eine Ticketrückerstattung haben, beträgt die Entschädigung:

11.3.2 Ein Betrag in Höhe des gezahlten Ticketpreises abzüglich anfallender Servicegebühren oder Stornierungsgebühren – wenn kein Teil des Tickets genutzt wurde.

11.3.3 Wurde ein Teil des Tickets in Anspruch genommen, beträgt die Entschädigung mindestens die Differenz zwischen dem gezahlten Ticketpreis und dem geltenden Tarif zwischen den Punkten, zwischen denen das Ticket verwendet wurde, abzüglich der anfallenden Servicegebühren oder Stornogebühren.

11.4 RECHT AUF VERWEIGERUNG DER RÜCKERSTATTUNG DES TICKETPREISES

11.4.1 Wir haben das Recht, die Rückerstattung eines Tickets zu verweigern, wenn ein Antrag auf Rückerstattung 6 Monate nach Ablauf des Tickets gestellt wird.

11.4.2 Wir haben das Recht, die Erstattung des Ticketpreises zu verweigern, wenn dieser uns oder Regierungsbeamten als Nachweis der Ausreiseabsicht vorgelegt wurde, es sei denn, Sie weisen uns hinreichend nach, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, oder dass Sie dieses Land mit einem anderen Spediteur oder Transportmittel verlassen.

11.5 WÄHRUNG

Alle Rückerstattungen unterliegen den nationalen Gesetzen und Vorschriften des Landes, in dem das Ticket ursprünglich gekauft wurde, und des Landes, in dem die Rückerstattung erfolgt. Gemäß den vorstehenden Bestimmungen erfolgen Rückerstattungen in der Regel in der Währung, in der das Ticket bezahlt wurde, oder in einer anderen Währung gemäß den Bestimmungen des Beförderers.

11.6 RÜCKKEHRER

11.6.1. Die Erstattung des Fahrpreises auf Initiative des Fahrgastes erfolgt nur durch den Beförderer, der den Fahrschein ursprünglich ausgestellt hat, oder seinen Bevollmächtigten, wenn dieser über die entsprechende Befugnis verfügt.

11.6.2. Zwangsrückerstattungen werden nur von der Fluggesellschaft vorgenommen, die das Ticket ursprünglich ausgestellt hat.

ARTIKEL 12 - VERHALTEN AN BORD VON FLUGZEUGEN

12.1 ALLGEMEINES

Wenn wir der Ansicht sind, dass Ihr Verhalten an Bord des Flugzeugs eine Gefahr für das Flugzeug oder die Personen und Sachen an Bord darstellt, die Besatzung an der Erfüllung ihrer Aufgaben hindert, den Anweisungen der Besatzungsmitglieder widerspricht, auch im Hinblick auf das Rauch- und Alkoholverbot Alkohol oder das Trinken von Drogen verursacht oder anderen Passagieren oder Besatzungsmitgliedern Unannehmlichkeiten, Störungen, Schäden oder Körperverletzungen zufügt, haben wir das Recht, Maßnahmen zu ergreifen, die wir für erforderlich halten, um ein solches Verhalten bis hin zur Einschränkung der Freiheit zu unterbinden. Wir haben das Recht, Sie jederzeit aus dem Flugzeug zu entfernen und die weitere Beförderung zu verweigern. Sie können jedoch für an Bord des Flugzeugs begangene Straftaten strafrechtlich verfolgt werden.

12.2 ELEKTRONISCHE GERÄTE

Aus Sicherheitsgründen haben wir das Recht, die Verwendung elektronischer Geräte an Bord von Flugzeugen zu verbieten oder einzuschränken, darunter Mobiltelefone, Laptops, tragbare Aufnahmegeräte, tragbare Radios, CD- und MP3-Player, elektronische Spiele oder Sendegeräte, einschließlich funkgesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies. Hörgeräte und Herzschrittmacher sind erlaubt.

ARTIKEL 13 - BEREITSTELLUNG ZUSÄTZLICHER DIENSTLEISTUNGEN

13.1 Der Beförderer erbringt oder erbringt grundsätzlich keine Bodentransportdienste zwischen Flughäfen oder zwischen Flughäfen und Stadtzentren. Sofern der Beförderer für seine Fahrgäste eine solche Bodenbeförderung bereitstellt oder durchführt, gelten diese Bedingungen auch für ihn. Anfallende Gebühren für die Inanspruchnahme der vom Beförderer selbst betriebenen Transferdienste sind vom Passagier zu tragen.

13.2 Wenn wir mit Dritten eine Vereinbarung treffen, um Ihnen andere Dienstleistungen als den Lufttransport zu erbringen, oder ein Ticket oder einen Gutschein für die Beförderung oder die Bereitstellung zusätzlicher Dienstleistungen (außer Lufttransport) durch einen Dritten ausstellen (z. B. wir ein Hotelzimmer für Sie buchen oder einen Mietwagen arrangieren), agieren wir ausschließlich als Ihr Bevollmächtigter. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters, der die Dienstleistung bereitstellt. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Erbringung solcher Dienstleistungen, es sei denn, es liegt unser Verschulden bei der Organisation vor.

13.3 Wenn wir Ihnen zusätzlich Bodentransportleistungen anbieten, können für diese Transporte abweichende Regelungen gelten. Informationen zu diesen Regeln werden von uns auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

ARTIKEL 14 - VERWALTUNGSFORMALITÄTEN

14.1 ALLGEMEINES

Sie sind allein dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reisedokumente und Visa zu beschaffen sowie alle Gesetze, Rechtsakte, Anordnungen, Vorschriften und Anforderungen der Länder einzuhalten, aus denen, in die und durch die Sie fliegen. Wir sind nicht verantwortlich für die Folgen, die dem Passagier aufgrund des Fehlens solcher Dokumente und Visa oder der Nichteinhaltung solcher Gesetze, Rechtsakte, Anordnungen, Anweisungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen entstehen.

14.2 REISEDOKUMENTE

Vor Reiseantritt müssen Sie alle Ausreise-, Einreise-, medizinischen und sonstigen Dokumente vorlegen, die gemäß Gesetz, Rechtsakt, Verordnung, Verschreibung oder anderen Anforderungen der für Ihre Reise relevanten Länder erforderlich sind, und uns gestatten, Kopien davon anzufertigen und behalte sie. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Reisedokumente nicht in Ordnung sind.

14.3 ZULASSUNGSVERWEIGERUNG

Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, müssen Sie alle Geldstrafen oder andere Gebühren zahlen, die uns von der Regierung dieses Landes auferlegt werden, sowie die Kosten für den Transport aus diesem Land. Die bezahlten Transportkosten zum Ort der Einreiseverweigerung oder Abschiebung sind nicht erstattungsfähig.

14.4 VERANTWORTUNG DES PASSAGIERS FÜR STRAFEN, KOSTEN FÜR VERSANDVERZÖGERUNG usw.

Wenn wir aufgrund Ihrer Nichteinhaltung von Gesetzen, Vorschriften, Anordnungen, Anordnungen oder anderen Anforderungen der jeweiligen Länder oder der Weigerung, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, zur Zahlung einer Geldbuße, eines Verfalls oder anfallenden Kosten verpflichtet sind, müssen Sie auf unsere Aufforderung hin, wird uns die auf diese Weise gezahlten Beträge oder entstandenen Kosten erstatten. Wir haben das Recht, zur Deckung dieser Zahlungen oder Ausgaben die von Ihnen gezahlten Gelder gegen die Kosten der nicht genutzten Beförderung auf Ihrem Ticket oder andere uns zur Verfügung stehende Gelder zu verwenden.

14.5 ZOLLABFÜLLUNG

Falls erforderlich, müssen Sie bei der Gepäckkontrolle durch Zoll- oder andere Regierungsbeamte anwesend sein. Wir haften nicht für Verluste oder Schäden, die Ihnen im Zuge der Durchsuchung oder als Folge Ihrer Nichteinhaltung dieser Anforderung entstehen.

14.6 INSPEKTION VOR FLUG

Sie sind verpflichtet, sich allen Sicherheitskontrollen zu unterziehen, die von Regierungsbeamten, Flughafenbeamten, Fluggesellschaften oder unserer Fluggesellschaft durchgeführt werden.

14.7 REGIERUNGSBESTIMMUNGEN

Der Beförderer haftet nicht, wenn er die Beförderung von Passagieren aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften verweigert, die die Verweigerung rechtfertigen.

ARTIKEL 15 - SEQUENTIELLER TRANSPORT

Die Beförderung durch mehrere aufeinanderfolgende Beförderungsunternehmen auf einer einzigen Fahrkarte oder auf einer Fahrkarte und einer damit zusammenhängenden Anschlussfahrkarte gilt für die Zwecke der Bestimmung der Anwendung des Übereinkommens als ein einziger Vorgang, wobei jede Beförderungsgesellschaft nur für die Beförderung, die es selbstständig ausführt ...

ARTIKEL 16 - HAFTUNG FÜR SCHÄDEN

16.1 ALLGEMEIN

Die Beförderung gemäß diesen Beförderungsbedingungen unterliegt den Bestimmungen und Beschränkungen in Bezug auf die Haftung des Übereinkommens, sofern die Bestimmungen und Beschränkungen des Übereinkommens nicht gelten, wenn es sich um eine Beförderung im Binnenland handelt. Darüber hinaus richtet sich die Haftung des Beförderers bei einem Unfall während einer internationalen Beförderung nach den Bestimmungen der Verordnung des Rates der Europäischen Union (EWG) Nr. 2027/1997.

Die Inlandsbeförderung unterliegt diesen Beförderungsbedingungen und den geltenden Regeln und Vorschriften der Republik Moldau.

Soweit das Vorstehende dem Inhalt dieser Beförderungsbedingungen nicht widerspricht, gilt das Übereinkommen:

a) Die Fluggesellschaft haftet nicht für Verluste, die durch die Einhaltung geltender Gesetze, Regeln, Anordnungen, Anforderungen oder Anforderungen einer Regierungsbehörde durch die Fluggesellschaft entstehen.

b) Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass der Passagier (Passagier) geltende Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen oder Auflagen einer Regierungsbehörde nicht einhält.

c) Die Haftung der Fluggesellschaft ist nur für Schäden beschränkt, die während der Beförderung auf Flügen oder Flugsegmenten entstehen, wenn der Code der Fluggesellschaft auf dem für diesen Flug oder Flugsegment ausgestellten Ticket erscheint.

Eine Fluggesellschaft, die für Flüge einer anderen Fluggesellschaft ein Ticket ausstellt oder Gepäck aufgibt, tut dies nur als Vertreter dieser anderen Fluggesellschaft. In Bezug auf aufgegebenes Gepäck hat der Passagier das Recht, gegen die ausstellende Fluggesellschaft oder jede andere Fluggesellschaft, die die Beförderung durchgeführt hat, bei der der Schaden aufgetreten ist, vorzugehen.

Die Fluggesellschaft haftet nicht für Schäden an nicht kontrolliertem Gepäck, es sei denn, diese Schäden wurden durch grobe Fahrlässigkeit der Fluggesellschaft verursacht, die vom Passagier nachgewiesen werden.

d) Die Haftung des Frachtführers ist nur auf die Höhe des nachgewiesenen Schadensersatzes beschränkt. Unter keinen Umständen haftet der Beförderer für zufällige oder Folgeschäden.

e) Die Haftung des Beförderers für Schäden wird durch jede Fahrlässigkeit des Passagiers verringert, die einen solchen Schaden in Übereinstimmung mit geltendem Recht verursacht oder dazu beiträgt. Nichts in diesem Dokument berührt die Rechte der Fluggesellschaft in Bezug auf Ansprüche im Namen oder gegen eine Person, deren vorsätzliches Fehlverhalten dem Passagier oder seinem Gepäck Schaden zugefügt hat.

f) Jeglicher Ausschluss oder Beschränkung der Haftung der Fluggesellschaft gemäß diesen Beförderungsbedingungen oder anwendbarem Recht gilt auch für Agenten, Angestellte, Angestellte und Vertreter der Fluggesellschaft sowie für alle Personen, deren Luftfahrzeug von der Fluggesellschaft genutzt wird, Agenten, Mitarbeiter und Vertreter einer solchen Person.

Der Gesamtbetrag, der vom Beförderer, seinen Vertretern, Angestellten, Vertretern und Personen, auf die in dieser Klausel Bezug genommen wird, zu erstatten ist, darf die Haftungsgrenze des Beförderers nicht überschreiten.

g) Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, schließt nichts in diesem Dokument einen Ausschluss oder eine Beschränkung der Haftung des Luftfrachtführers gemäß dem Übereinkommen oder geltendem Recht aus.

h) Ungeachtet der Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen ist die Haftung des Beförderers für Tod oder Beschädigung eines Passagiers in jedem Fall gemäß dem geltenden Recht beschränkt, wenn die Beförderung im Rahmen dieser Vereinbarung mit Straßenfahrzeugen auf öffentlichen Straßen im moldawischen Hoheitsgebiet durchgeführt wird.

16.2 HAFTUNG FÜR VERLETZUNGEN UND TOD

16.2.1. Die folgenden Bestimmungen gelten nur für die internationale Beförderung:

a) Im Falle eines Unfalls während der internationalen Beförderung gilt die Haftungsbeschränkung des Beförderers gemäß Artikel 22 Absatz 1 des Abkommens nicht bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden im Sinne von Artikel 16 des Abkommens des Abkommens haftet der Beförderer nicht für solche Schäden, wenn:

- Tod, Verletzung oder jede andere Körperverletzung, die durch einen körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand eines Passagiers verursacht wird (z oder Verschlechterung des Gesundheitszustands zum Zeitpunkt des Einsteigens usw.);

- der Schaden durch Fahrlässigkeit oder eine andere rechtswidrige Handlung oder Unterlassung des Passagiers verursacht oder verursacht wurde;

- der Beförderer alle notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um Schäden zu vermeiden, oder der Beförderer diese Maßnahmen gemäß Artikel 20 des Übereinkommens nicht treffen konnte.

b) In Bezug auf Ansprüche wegen Tod oder Körperverletzung im Sinne von Artikel 16 des Übereinkommens kann der Beförderer die Haftung nach Artikel 20 des Übereinkommens in Bezug auf einen Teil des Anspruchs, der 113.100 SZR pro nicht übersteigt, nicht ausschließen Passagier.

16.2.2. Die folgenden Bestimmungen gelten für die internationale Beförderung sowie zusätzlich zu den Bestimmungen von Artikel 2.1. Oben:

a) Sofern in diesen Regeln nichts anderes bestimmt ist, behält sich die Fluggesellschaft alle nach dem Übereinkommen oder anderen anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften verfügbaren Rechtsmittel gegen jegliche Ansprüche vor. Der Frachtführer behält sich alle Rückgriffsrechte gegen Dritte vor, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Einzahlungs- und Rückerstattungsrechte.

b) Der Beförderer entschädigt den Passagier nur für den entschädigten Schaden für den Teil, der über die Zahlungen von staatlichen Sozialversicherungen oder ähnlichen Behörden hinausgeht.

c) Der Beförderer haftet nicht für Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen, einschließlich Tod, oder für die Verschlechterung des Zustands von Passagieren, deren Alter, geistige oder körperliche Verfassung eine Gefahr oder Gefahr für sie während der Beförderung darstellt.

16.3 HAFTUNG FÜR GEPÄCK

a) Der Beförderer haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt sind, und zerbrechlichen oder verderblichen Gegenständen, Gegenständen von besonderem Wert, wie Geld, Schmuck, Computer, persönliche elektronische Geräte, Medikamente, Silber, Edelmetalle, Wertpapiere , Garantien oder andere Wertsachen, Schlüssel, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Ausweisdokumente oder Muster, die mit oder ohne Wissen der Fluggesellschaft im aufgegebenen Gepäck enthalten sind.

b) Abgesehen von Handlungen oder Unterlassungen der Fluggesellschaft, die vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurden und dem Passagier einen Schaden zufügen, ist die Haftung der Fluggesellschaft für Schäden am aufgegebenen Gepäck auf einen Betrag von 20 (zwanzig) US-Dollar pro Kilogramm beschränkt, es sei denn, der höhere Die Kosten werden vom Passagier im Voraus bekannt gegeben, und alle erforderlichen zusätzlichen Kosten werden gemäß den Tarifen des Beförderers bezahlt. In diesem Fall ist die Haftung der Fluggesellschaft für Schäden am aufgegebenen Gepäck auf den angegebenen Wert beschränkt.

c) Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die dem Passagier oder dem Passagiergepäck durch darin enthaltene Gegenstände entstehen. Jeder Passagier, dessen Eigentum einem anderen Passagier oder seinem Gepäck oder Eigentum des Beförderers oder Eigentum Schaden zufügt, hat dem Beförderer alle Verluste und Ausgaben jeglicher Art zu erstatten, die dem Beförderer infolgedessen in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung entstanden sind der Republik Moldau.

d) Im Falle der Übergabe eines Teils, jedoch nicht des gesamten aufgegebenen Gepäcks an den Passagier oder im Falle der Beschädigung eines Teils, jedoch nicht des gesamten aufgegebenen Gepäcks, reduziert sich die Haftung des Beförderers proportional zum Gewicht des aufgegebenen Gepäcks des Gepäcks, unabhängig von den Kosten für diesen Teil des aufgegebenen Gepäcks. Für den Fall, dass das Gewicht des Gepäcks bei der Gepäckkontrolle nicht aufgegeben wird, wird automatisch davon ausgegangen, dass das Gewicht des aufgegebenen Gepäcks die zulässige Freigepäckmenge entsprechend der Beförderungsklasse nicht überschreitet.

e) Der Beförderer haftet nicht für Schäden an nicht kontrolliertem Gepäck, es sei denn, der Passagier weist nach, dass der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Beförderers verursacht wurde. Wenn eine solche grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ist die Haftung der Fluggesellschaft für nicht aufgegebenes Gepäck bei internationaler Beförderung auf 100 US-Dollar pro Passagier begrenzt.

f) Für aufgegebenes Gepäck, das während des Lufttransports beschädigt wurde, für das vor Verlassen des Sperrbereichs der Zoll-/Gepäckgassen des Zielflughafens eine Überwachungshandlung durchgeführt wurde und eine schriftliche Beschwerde gemäß den Bestimmungen gesendet wurde des Montrealer Übereinkommens Artikel 31, Absätze 1-4 wird eine Entschädigung basierend auf der Art des Gepäcks, dem Ausmaß des Schadens und der geschätzten Abnutzung gewährt.

Die Gepäckabschreibung wird wie folgt berechnet: Im ersten Nutzungsjahr: Die Abschreibung beträgt 20 % des Kaufpreises laut Gepäckquittung. Ab dem zweiten Jahr werden bis zum neunten Nutzungsjahr jährlich 10 % zu den Abschreibungskosten hinzugerechnet.

g) Der Beförderer haftet nicht für oberflächliche Schäden, die durch die routinemäßige Abfertigung von aufgegebenem Gepäck entstehen, zum Beispiel:

- Verlust / Zerstörung von Gurten / Sicherheitsgurten
- Schnitte und kleinere Kratzer, Fussel
- Schäden durch überladenes Gepäck
- Schäden durch Sicherheitskontrollen
- Verlust / Beschädigung von am Gepäck befestigten Gegenständen, die nicht vom Hersteller bereitgestellt wurden und die normale spätere Verwendung des Gepäcks nicht beeinträchtigen (Schloss, Namensschilder, Gurte, Abdeckungen usw.),

16.4 HAFTUNG FÜR DIE UNFÄHIGKEIT DER BEFÖRDERUNG

In anderen Fällen als höherer Gewalt oder gemäß Artikel 8 dieser Beförderungsbedingungen beschränkt sich die Haftung des Beförderers für Schäden, die aus seiner Unfähigkeit zur Beförderung aus von ihm zu vertretenden Gründen resultieren, auf die Erstattung angemessener Übernachtungskosten des Passagiers , Kommunikation und Bodentransport zum und vom Flughafen, bis die Fluggesellschaft die Beförderung entweder mit ihren eigenen Diensten oder mit den Diensten einer anderen Fluggesellschaft durchführen kann.

ARTIKEL 17 - ANSPRÜCHE UND ANSPRÜCHE

Wenn Sie Ansprüche oder Schäden an Ihrem aufgegebenen Gepäck geltend machen möchten, müssen Sie uns dies unverzüglich nach Feststellung des Schadens, spätestens jedoch sieben (7) Tage nach Erhalt des Gepäcks, benachrichtigen. Wenn Sie einen Anspruch auf verspätete Zustellung Ihres aufgegebenen Gepäcks geltend machen oder geltend machen möchten, müssen Sie uns dies innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen ab dem Datum benachrichtigen, an dem Ihnen das Gepäck zur Verfügung gestellt wurde. Alle Mitteilungen bedürfen der Schriftform.

ARTIKEL 18 - ÄNDERUNGEN ODER STORNIERUNGEN

Kein Agent, Angestellter oder Vertreter des Beförderers ist befugt, eine Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen zu ändern, zu modifizieren oder auf sie zu verzichten.


ARTIKEL 19 - AUSLEGUNG

Der Titel jeder Klausel und Klausel dieser Beförderungsbedingungen dient nur der Übersichtlichkeit und sollte nicht zur Interpretation des Textes verwendet werden. Die rumänische Version dieser Regeln hat Vorrang bei der Auslegung.

ARTIKEL 20 - ÄNDERUNG DER PASSAGIERDATEN

20.1 FLYONE Airlines, geleitet von dem den Fluggesellschaften in der Branche gewährten Recht, unabhängig Verfahren und Regeln für Änderungen der Passdaten eines Passagiers in einem bereits ausgestellten Flugticket oder die Weigerung, einen Passagier (oder einen Agenten, der ein solches ausgestellt hat) festzulegen, ein Ticket) mit einer solchen Möglichkeit, erlaubt keine Änderungen nach der Registrierung des Flugtickets durch Angabe von Bemerkungen in der Buchung.

20.2 Der Besteller ist für die Richtigkeit der personenbezogenen Daten jedes Reisenden verantwortlich.

20.3 Im Falle eines Fehlers bei der Eingabe der Dokumentennummer, die Art des Dokuments, mit dem der Passagier reist, das Geburtsdatum (außer wenn der Fehler zu einer Änderung der Kategorie des Passagiers führt - ein Kind unter 2 Jahren ( Kleinkind), ein Kind von 2 bis 12 Jahren (Kind)), Erwachsener, das Ausstellungsdatum des Dokuments und seine Gültigkeitsdauer, das Geschlecht des Passagiers, im ausgestellten Ticket erlaubt FLYONE die Berichtigung solcher Fehler nur bei am Check-in-Schalter am Flughafen, sofern der Passagier beim Check-in den Agenten beim Check-in selbstständig über die Fehler der Person informiert, die das Ticket ausgestellt hat. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, korrigiert FLYONE, vertreten durch einen Agenten beim Check-in, die personenbezogenen Daten des Passagiers (deren Kategorie in dieser Klausel angegeben ist) kostenlos, indem es das Verfahren zur Ausstellung einer Bordkarte an den Passagier bei . abschließt am Flughafen-Check-in-Schalter (unabhängig davon, ob der Passagier den Web-Check-in bei der Website-Fluggesellschaft abgeschlossen hat oder nicht). Ein Fluggast, in dessen personenbezogenen Daten ein früher vom Fluggast oder der Person, die das Ticket ausgestellt hat, gemachter Fehler nicht gemäß dem in diesem Absatz beschriebenen Verfahren korrigiert wird, wird auf dem Flug nicht zugelassen.

20.4 Die Korrektur eines Fehlers im Geburtsdatum eines Passagiers, der zu einer Änderung der Kategorie eines Passagiers (siehe oben) führt, ist nicht zulässig. In diesem Fall gelten für die Erstattung eines Tickets mit solchen Fehlern die aktuellen Regeln des Tarifs, für den das Ticket gekauft wurde.

20.5 Wenn der Fluggast oder die Person, die ihn ausgestellt hat, bei einem bereits ausgestellten Flugticket einen Fehler im Vor- oder Nachnamen festgestellt hat und die Gesamtzahl der vorgeschlagenen Korrekturen zwei Buchstaben nicht überschreitet (entweder zwei Buchstaben im Vornamen oder zwei Buchstaben im Nachnamen oder ein Buchstabe im Vornamen und ein Buchstabe im Nachnamen oder nur ein Buchstabe im Vornamen oder nur ein Buchstabe im Nachnamen), lässt FLYONE solche Fehler nur bei der Kontrolle korrigieren. am Schalter am Flughafen, sofern der Passagier den Agenten beim Check-in selbstständig über die Fehler des Ticketausstellers informiert. Die Korrektur der in diesem Absatz genannten Fehler ist erst möglich, nachdem der Passagier die Registrierungsgebühr für den durch die Regeln festgelegten Tarif (Tarifmarke) bezahlt hat, unabhängig davon, ob sich der Passagier online für den Flug der Fluggesellschaft registriert hat oder nicht (die Registrierungsgebühr wird nicht erneut verrechnet, wenn bereits im Voraus bezahlt wurde). Wenn das Flugticket des Passagiers, bei dem solche Fehler gemacht wurden, zu einem Tarif (Tarifmarke) ausgestellt wird, der die Zahlung der Registrierungsgebühr am Check-in-Schalter des Flughafens gemäß seinen Regeln nicht vorsieht, die Korrektur der angegebenen Fehler in dieser Klausel ist kostenlos. Wird der Fehler behoben, wird dem Passagier am Check-in-Schalter am Flughafen eine Bordkarte ausgestellt. Ein Fluggast, in dessen personenbezogenen Daten ein früher vom Fluggast oder der Person, die das Ticket ausgestellt hat, gemachter Fehler nicht gemäß dem in diesem Absatz beschriebenen Verfahren korrigiert wird, wird auf dem Flug nicht zugelassen.

20.6 Wenn in einem bereits ausgestellten Flugticket der Passagier oder die Person, die seinen Namen und Vornamen des Passagiers ausgestellt hat, in der falschen Reihenfolge angegeben ist, lässt FLYONE solche Fehler nur am Check-in-Schalter am Flughafen zu , sofern der Passagier beim Check-in den Agenten beim Check-in selbstständig über Fehler der Person informiert, die das Ticket ausgestellt hat. Wenn diese Bedingung erfüllt ist, korrigiert FLYONE, vertreten durch einen Agenten beim Check-in, die personenbezogenen Daten des Passagiers (deren Kategorie in dieser Klausel angegeben ist) kostenlos, indem es das Verfahren zur Ausstellung einer Bordkarte an den Passagier bei . abschließt am Flughafen-Check-in-Schalter (unabhängig davon, ob der Passagier den Web-Check-in bei der Website-Fluggesellschaft abgeschlossen hat oder nicht). Ein Fluggast, in dessen personenbezogenen Daten ein früher vom Fluggast oder der Person, die das Ticket ausgestellt hat, gemachter Fehler nicht gemäß dem in diesem Absatz beschriebenen Verfahren korrigiert wird, wird auf dem Flug nicht zugelassen.

20.7 FLYONE Airlines erlaubt keine Änderung des Vor- oder Nachnamens aufgrund der Heirat des Passagiers usw., wenn die Anzahl der vorgeschlagenen Änderungen des Vor- oder Nachnamens zwei Buchstaben überschreitet (entweder zwei Buchstaben im Vornamen oder zwei Buchstaben im Nachname oder ein Buchstabe im Vornamen und ein Buchstabe im Nachnamen oder ein Buchstabe nur im Vornamen oder ein Buchstabe nur im Nachnamen). In diesem Fall gelten für die Erstattung eines Tickets mit solchen Fehlern die aktuellen Regeln des Tarifs, für den das Ticket gekauft wurde.

ARTIKEL 21 Feedback

Um die Servicequalität für Anfragen von Passagieren der Fluggesellschaft zu verbessern, die Überwachung und Kontrolle der Wirksamkeit von "Feedback" zu erhaltenen Anfragen zu verbessern, die Zeit für die Bearbeitung jeder Anfrage an die Fluggesellschaft zu verkürzen, erstellt FLYONE ein einheitliches Formular für die Annahme von Anfragen von Fluggästen oder potenziellen Partnern, die auf der offiziellen Website www .flyone.eu unter „Kontakt“ veröffentlicht sind Jeder Einspruch bei der Fluggesellschaft muss durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars in diesem Abschnitt ausgefüllt werden, wobei das Ausfüllen aller Pflichtfelder obligatorisch ist. Gemäß dem internen Standard der Fluggesellschaft werden alle Anträge, die außerhalb des festgelegten Verfahrens eingehen, von der Fluggesellschaft nicht berücksichtigt und die Person, die den Antrag gestellt hat, wird auf der offiziellen Website der Fluggesellschaft in der „ Kontaktieren Sie uns“ Abschnitt.

ARTIKEL 22: Flüge über Weißrussland

Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Flug FLYONE Armenien 5F KIV-LED-KIV den Luftraum von Weißrussland durchfliegt.