Unbegleiteter Minderjähriger

Der UMNR-Dienst ist obligatorisch:

- für Kinder von 5 bis 18 Jahren, die die Staatsbürgerschaft der Republik Moldau besitzen
- für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen.

Bedingungen für die Beförderung eines unbegleiteten Kindes, das Staatsbürger der Republik Moldau ist:

- Bestätigung dieser Dienstleistung durch den Spediteur, angefordert über das Buchungssystem;
- Ein Dokument, das die Zahlung für den Service bestätigt (wenden Sie sich an den Vertreter oder Vertreter von FLYONE);
- Vollmacht des Erziehungsberechtigten für die Passkontrolle (für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das FLYONE Call Center unter 022100003).

Bedingungen für die Beförderung eines unbegleiteten Kindes, das kein Staatsbürger der Republik Moldau ist:

- Bestätigung dieser Dienstleistung durch den Spediteur, angefordert über das Buchungssystem;
- Ein Dokument, das die Zahlung für den Service bestätigt (wenden Sie sich an den Vertreter oder Vertreter von FLYONE).

Der Erziehungsberechtigte muss ein spezielles Formular ausfüllen, das Kind bis zum Boarding begleiten und bis zum Abflug am Flughafen sein.

Aus Sicherheitsgründen können UMNRs nicht in Notausgangsreihen sitzen.

Der UMNR-Service ist für Kinder unter 5 Jahren nicht verfügbar.

Um Schwierigkeiten bei der Kontrolle am Flughafen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit den Voraussetzungen für das Vorhandensein aller erforderlichen Dokumente des Wohnsitzlandes sowie der Abflug-, Ankunfts- und Transitländer vertraut zu machen. 

Die Kosten für den Service betragen 70 EURO pro Flug. 

UMNR-Servicegebühren sind nicht erstattungsfähig.

* Dieser Service kann für die Destination Chisinau-Paris, Paris-Chisinau nicht angeboten werden