Gepäck

Handgepäck ist Gepäck, das Sie mit in die Kabine nehmen und das unter dem Vordersitz oder, wenn möglich, auf dem Dachgepäckträger verstaut wird. Alle Passagiere haben Anspruch auf ein einziges Handgepäck mit den Maßen 40x30x20 cm

Zu den üblichen zulässigen Größen gehören Rollen, Griffe oder Seitentaschen. Um die Passagiere nicht zu belästigen, wird Handgepäck, das diese Standards überschreitet, als Gepäck befördert.

Überschreitet das Handgepäck am Gate die oben genannten Grenzen, wird eine spezielle „Gate-Gepäckgebühr“ in Höhe von 105 EUR erhoben. Neben dem Handgepäck haben die Passagiere bei Bedarf Anspruch auf folgende Gegenstände:

Besides the hand luggage, the following items are allowed, in case of strict necessity:

Alle Passagiere außer Kleinkinder unter 2 Jahren
  • 1 Umhang, Umhang oder Decke
  • 1 Regenschirm oder Gehstock
  • 1 Kamera / Kamera oder Fernglas
Kinder unter 2 Jahren:
  • Babynahrung zum Verzehr an Bord
  • Korb für Babynahrung
  • Faltbarer Kinderwagen (zur Überführung auf die Rampe).
Passagiere mit eingeschränkter Mobilität
  • 1 Rollstuhl / 1 Paar Krücken oder andere Hilfsmittel, auf die der Fahrgast angewiesen ist.
Es wird empfohlen, dass Sie alle Dokumente und Wertsachen, elektronische Geräte, Geld, Kreditkarten und Schmuck, Medikamente und andere Wertsachen, die Sie benötigen, an Bord des Flugzeugs haben. Die Beförderung der folgenden Gegenstände als Handgepäck ist VERBOTEN: Feuerarme; Pistolen; Granaten, einschließlich Vorrichtungen, die Projektile werfen. Geräte, die durch das Abfeuern eines Projektils schwere Verletzungen verursachen können, einschließlich:
  • Schusswaffen (jeglicher Art) wie Pistolen, Revolver,
  • Gewehre und Schrotflinten;
  • Spielzeugpistolen oder Nachbildungen oder Nachahmungen solcher Schusswaffen
  • Waffen, die mit echter Spezialausrüstung verwechselt werden könnten;
  • Bestandteile von Schusswaffen, außer Teleskop
  • Sehenswürdigkeiten;
  • Waffen für Airsoft (CO2, Pistole, Gewehr, Bälle dafür);
  • Sportwaffen in Form von Leuchtraketen und Pistolen;
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile für sie;
  • Waffen zum Speerfischen;
  • Schleudern und Katapulte;
Selbstverteidigungsmittel auf der Grundlage einer lähmenden Handlung, die speziell dazu bestimmt sind, zu betäuben oder zu immobilisieren, sind ebenfalls verboten, einschließlich:
  • Elektroschockgeräte, Elektroschocker, Taser und
  • Elektroschockstöcke;
  • Chemikalien, Gase und Aerosole zur Neutralisation und Entmündigung, wie Sprays mit reizenden Substanzen, Tränen und Pfeffer
  • Typ, Tränengas, Säureaerosole und Tierabwehrsprays;
Scharfe Gegenstände oder scharfe Kanten, die schwere Verletzungen verursachen können:
  • zum Fällen bestimmte Gegenstände wie eine Axt, eine Stangenaxt usw .;
  • Äxte und Meißel zum Aufnehmen von Eis;
  • Rasierer;
  • Schneideplotter für Papier, Pappe;
  • Messer / und / oder Klingen länger als 6 cm;
  • Scheren, deren Klingen länger als 6 cm sind (gemessen von der Achse);
  • Kampfsportartikel mit scharfen oder scharfen Klingen;
  • Schwerter, Säbel, Schwerter;
Arbeitswerkzeuge, die schwere Verletzungen verursachen und die Sicherheit von Flugzeugen beeinträchtigen können, einschließlich:
  • Brecheisen; Bohrmaschinen, Bohrmaschinen, auch tragbare Akkus;
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die
  • als Waffen wie Schraubendreher oder Meißel verwendet werden;
  • Sägen, einschließlich elektrische, tragbare, kabellose;
  • Pistolen zum Eintreiben von Nieten;
Explosive / zündfähige Stoffe oder Explosiv- und Brandvorrichtungen, die schwere Verletzungen verursachen oder die Sicherheit von Luftfahrzeugen gefährden können:
  • Munition;
  • Kapseln;
  • Zünder und Zünder dafür;
  • Nachahmungen oder Kopien von Sprengkörpern;
  • Minen, Granaten und andere militärische Sprengkörper;
  • Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik;
  • Rauchbomben und Patronen;
  • Dynamit, Schießpulver, Plastiksprengstoff.
FLYONE wendet die folgende Freigepäckmenge an:
Typ STANDARD LOYAL ADVANTAGE
Klein
(bis 10 kg)
nicht enthalten nicht enthalten inbegriffen
Serienmäßig
(bis 20kg)
nicht enthalten inbegriffen inbegriffen
Kinder unter 2 Jahren dürfen einen zusammenklappbaren Kinderwagen und bis zu 10 kg Gepäck mit den Maßen 50 x 40 x 25 cm mitnehmen.

ANWENDUNGSBEDINGUNGEN:

Gepäck, das nicht in der Freigepäckmenge enthalten ist, wird als Übergepäck behandelt und gemäß der folgenden Tabelle bezahlt:
Typ Zeitpunkt der Zahlung/Ausgabe Preis (pro Stück)
Klein vor Beginn der Registrierung 25-35€
(Bis zu 10 kg) am Flughafen während der Registrierung 50-70€
Standard vor Beginn der Registrierung 35-45€
(Bis zu 20 kg) am Flughafen während der Registrierung 70-90€
Schwerer vor Beginn der Registrierung 50-60€
(Bis zu 30 kg) am Flughafen während der Registrierung 100-120€
Das maximale Gewicht eines Standardgepäckstücks beträgt 20 kg. 21 kg gelten als übergewichtiges Gepäck. Das Gewicht kann nicht auf mehrere Gepäckstücke (Taschen/Koffer) aufgeteilt werden, jedes Gepäckstück (Tasche/Koffer) wird separat gewogen und aufgegeben.

Die Gebühr für die Überschreitung des festgelegten Gewichts/der festgelegten Größe bis zu 10 kg beträgt 40 EUR pro Gepäckstück. Die Gebühr für die Überschreitung des festgelegten Gewichts/der festgelegten Größe bis zu 20 kg beträgt 70 EUR pro Gepäckstück.

Gebühren für Übergepäck sind nicht erstattungsfähig..
Typ Zeitpunkt der Zahlung/Ausgabe Preis (pro Stück)
Klein vor Beginn der Registrierung 25-35€
(Bis zu 10 kg) am Flughafen während der Registrierung 50-70€
Standard vor Beginn der Registrierung 35-45€
(Bis zu 20 kg) am Flughafen während der Registrierung 70-90€
Schwerer vor Beginn der Registrierung 50-60€
(Bis zu 30 kg) am Flughafen während der Registrierung 100-120€
Gewichte von Gepäckstücken zusammenfassen: Das Gewicht kann nicht auf mehrere Gepäckstücke (Taschen / Koffer) aufgeteilt werden; jedes Gepäckstück (Tasche/Koffer) wird gemäß obiger Tabelle aufgegeben.

Transport von Haustieren in der Flugzeugkabine - 70EUR.

Zahlung für überschüssiges Handgepäck nach Größe und Gewicht am Ausgang des Terminals - 105 EUR pro Flug.

Gebühren für Übergepäck sind nicht erstattungsfähig..
Passagiere sollten sich vorab bei der Fluggesellschaft mit den Regeln für die Beförderung von Sondergepäck vertraut machen. Sondergepäck - Gepäck, das nicht als Standardgepäck klassifiziert werden kann (z. B. sperrige, zerbrechliche oder wertvolle Fracht).

TPassagiere können einen oder mehrere zusätzliche Sitzplätze in der Flugzeugkabine anfordern, um zerbrechliche, sperrige Gegenstände wie Musikinstrumente (CBBG) zu transportieren. Das maximal zulässige Gewicht eines Gepäckstücks sollte 75 kg nicht überschreiten und die Abmessungen sollten die Unterbringung auf einem separaten Passagiersitz ermöglichen.

In Flugzeugen, A320, FLYONE Airlines zulässige Größen:
  • Vom Boden - 155 x 42 x 20 cm
  • Vom Stuhl aus - 110 x 42 x 50 cm
Sondergepäck muss so verpackt werden, dass es auf dem Passagiersitz befestigt werden kann. Der Passagier ist allein verantwortlich für die Zustellung dieser Art von Gepäck in und aus dem Flugzeug.

Die Beförderung von Sondergepäck bedarf der vorherigen Bestätigung durch die Fluggesellschaft. Ein Ticket für einen zusätzlichen Sitzplatz (CBBG) besteht zu 100 % aus dem angewendeten Flugpreis + Airline-Steuern / Steuern (YQ / YR) und muss gleichzeitig mit der Ticketausstellung des Passagiers ausgestellt werden.

Aus Sicherheitsgründen können Passagiere mit zusätzlichen CBBG-Sitzen nicht neben den Notausgängen sitzen. Es ist auch zu beachten, dass der Online-Check-in für Passagiere, die CBBG-Sondergepäck auf zusätzlichen Sitzplätzen mitführen, nicht erlaubt ist.

Tiere (Hunde und Katzen) können in der Flugzeugkabine transportiert werden. Weitere Informationen zu den Bedingungen für die Beförderung von Tieren im Flugzeug finden Sie im Abschnitt Beförderung von Haustieren.
Alpinski- und Snowboardausrüstung.
Zu den Sportgeräten zählen Snowboardausrüstung (Snowboard mit Bindungen und Schuhen) oder Alpinski (einschließlich Skistöcke und Skischuhe). Die Ausrüstung muss ordnungsgemäß verpackt sein, um sie sicher aufzubewahren und während des Fluges kein anderes Gepäck zu beschädigen.

Golfausrüstung.
Die Golfausrüstung besteht aus einer Golftasche mit maximal 14 Golfschlägern, 12 Golfbällen und einem Paar Golfschuhen.

Fahrräder
Fahrräder (nicht motorisiert), Renn- oder Tourenräder, Einzel- oder Doppelsitz. Fahrräder werden zur Beförderung angenommen, sofern sie gemäß den folgenden Vorschriften verpackt sind: Der Lenker muss abgeschlossen sein. Pedale müssen entfernt und separat in einer Plastik- oder Kartonverpackung verpackt werden. Die Reifen müssen entleert werden.

Angelausrüstung
Ein Angelset besteht aus einer Kiste mit Ausrüstung, einer Tasche oder einem Korb für Zubehör und einer Angelrute.

Zusätzliche Sportgeräte.
Sonstige Sportgeräte, die nicht in den oben genannten Kategorien enthalten sind:

Für die Beförderung von Sportgeräten gelten folgende Tarife:

Typ Zeitpunkt der Zahlung/Ausgabe Standard Loyal Vorteil
Standard vor Beginn der Registrierung 60€ 60€ 60€
(Bis zu 30 kg) am Flughafen während der Registrierung 120€ 120€ 120€
Gebühren für Sportgeräte sind nicht erstattungsfähig.
FLYONE akzeptiert nur Katzen und Hunde und nur mit vorheriger Genehmigung des Unternehmens. Der Transport erfolgt nur in speziellen Containern und in der Kabine des Flugzeugs. Die Beförderung von Tieren im Laderaum ist verboten.

FLYONE transportiert keine Tiere in / aus Ländern wie Großbritannien, Irland und Portugal.

Der Passagier muss den Reisevermittler des Unternehmens zum Zeitpunkt des Ticketkaufs über seine Absicht informieren, das Haustier zu transportieren. Für den Transport von Tieren wird ein Aufpreis von EUR 60 berechnet. Daher sind das Gewicht des Tieres, das Gewicht des Behälters und das Essen dafür nicht in der Freigepäckmenge enthalten.

Das Gesamtgewicht des zum Transport zugelassenen Containers darf 8 kg nicht überschreiten und die Gesamtgröße muss 115 cm (50 x 40 x 25) betragen.

Um die Erlaubnis zum Einsteigen in das Flugzeug zu erhalten, muss der Passagier eine besondere Erklärung unterschreiben, die besagt, dass er die volle Verantwortung für den Transport von Haustieren übernimmt. Die Mitnahme von mehr als einem Haustier pro Passagier ist nicht gestattet.

Die Fluggesellschaft haftet nicht bei Verletzung, Verlust, Krankheit oder Tod eines Tieres während des Fluges sowie bei Verweigerung der Registrierung am Zielort oder im Transitbereich zum Zielort.

Für den Transport von Haustieren muss der Passagier die folgenden Dokumente vorlegen:
  • Reisepass eines Haustieres;
  • Besondere Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres;
  • Impfbescheinigung;
  • Genehmigung für Export / Import / Transit;
  • Elektronische Identifikation (Transponder) oder eindeutige Tätowierung.
Passagiere, die mit Haustieren von außerhalb der EU in EU-Länder reisen, müssen die Anforderungen für die Beförderung von Haustieren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 erfüllen, die Folgendes enthält:
  • Identifizierung: Ein Tier, das die EU-Grenze überschreitet, muss durch einen implantierten Mikrochip (Träger eines einzigartigen digitalen Codes) identifiziert werden und muss von einer Gesundheitsbescheinigung eines von den zuständigen Behörden des Staates ernannten amtlichen Tierarztes (oder einem EU-Pass, bei Wiedereinreise in den EU-Raum). Das Dokument muss die Gültigkeitsdauer der Impfung (oder erneuten Impfung) gegen Tollwut und die Einhaltung aller Hygienestandards der Verordnung durch das Tier angeben.
  • Tollwutimpfung: Das Tier muss mit dem Tollwutimpfstoff gegen Tollwut geimpft sein und sich einem anschließenden Bluttest unterziehen. Das Verfahren wird durchgeführt, um schützende Antikörper zu titrieren, um die Wirksamkeit der Tollwutimpfung zu testen. Der Test kann spätestens 30 Tage nach der Impfung und drei Monate vor dem Flug in einem von der EU zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Hinweis: Die Frist von drei Monaten gilt nicht bei der Wiedereinreise des Tieres in die EU, dessen Pass das Titrationsverfahren mit positivem Ergebnis bestätigt, bevor das Tier die EU verlässt.
  • Tiere unter 7 (sieben) Monaten, die nicht gegen Tollwut geimpft sind und keinen serologischen Test erhalten haben, dürfen nicht befördert werden.

Für den Transport von Haustieren muss der Passagier die folgenden Bedingungen erfüllen:

Haustier:
  • muss sauber, gesund und ungefährlich sein;
  • darf nicht schwanger sein;
  • sollte andere Passagiere nicht stören;
  • muss mindestens 24 Stunden vor dem Flug unter Angabe des speziellen PETC-Codes, des Gewichts und der Abmessungen des Containers registriert werden;
  • muss sich in einem geeigneten Behälter befinden, in dem es stehen, drehen und liegen kann (außer für Begleittiere).
  • in der Kabine und nicht in der Gepäckabteilung transportiert werden
Container:
  • Es ist verboten, den Sitz aufzusetzen
  • Gewicht, einschließlich des Tieres, sollte 8 kg nicht überschreiten
  • die Gesamtgröße sollte 115 cm (25 x 40 x 50) nicht überschreiten
  • muss dem Passagier gehören (vom Passagier gekauft werden)
  • muss gut belüftet sein, aus strapazierfähigem Material bestehen, keinen undichten Boden haben und von Tieren nicht leicht zerstört werden können (Ausnahme: Kartons für Katzen)
  • Beim Kauf eines Containers sollte der Passagier die Größe des Tieres gemäß den folgenden Richtlinien berücksichtigen:
Ein Blindenhund ist ein Gebrauchshund, der einen behinderten Passagier, insbesondere sehbehinderte, begleitet. Passagiere, die mit einem Blindenhund reisen, müssen dies bei der Ticketbuchung dem Unternehmen mitteilen.

Für Blindenhunde (Hunde) zahlt der Passagier nicht. Allerdings muss das Tier bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
  • Gewicht und Größe können je nach Flugzeugtyp begrenzt sein
  • Der Passagier muss eine Bescheinigung vorlegen, die den Status des „Leittiers“ bestätigt
  • Es ist verboten, ihn im Flugzeug zu bewegen
  • Es sollte nicht den Sitz einnehmen
  • Es sollte sich nicht in einem Behälter befinden
  • Muss mit Maulkorb und Leine versehen warden
Wenn Sie planen, Ihr Haustier zu transportieren, empfehlen wir Ihnen, vor dem Flug den Veterinärdienst des Flughafens Chisinau zu konsultieren: +373 22 52-54-89.
Lieber Fahrgast,

Wir entschuldigen uns für die unsachgemäße Handhabung Ihres Gepäcks. Wir verstehen, dass dies zu Unannehmlichkeiten führen kann. Seien Sie versichert, dass wir unser Bestes tun werden, um Ihnen in dieser Situation zu helfen.

Sollte Ihr Gepäck plötzlich vermisst, beschädigt oder verspätet zugestellt werden, erstellen Sie bitte bei der Ankunft an Ihrem Zielort einen Baggage Arrival / Baggage Non-Arrival Report (PIR).

Bitte wenden Sie sich im Ankunftsbereich an die Gepäckausgabe oder den Gepäckverlustservice, wo wir Ihnen umgehend beim Ausfüllen einer Gepäckstörungsmeldung behilflich sind.

ACHTUNG: : Im Falle der Nichtausgabe eines Baggage Arrival Failure Reports oder Baggage Non-Arrival (PIR) ist FLYONE nicht für Schäden oder Verluste verantwortlich

FLYONE ist für alle gemeldeten Verstöße * gegen unsachgemäße Gepäckzustellung verantwortlich.

Gemeldete Verstöße * - Beschädigung oder Verlust von Gepäck, das den Fluggesellschaften unter Einhaltung der zwingenden Anforderungen schriftlich angezeigt wurde.
Um uns bei der Lösung von Betriebsproblemen zu helfen, senden Sie uns bitte die folgenden Informationen über das Formular „Verlorenes / beschädigtes Gepäck“ im Abschnitt „Ansprüche“ im oberen Menü:
  • Ihr Name und die Adresse Ihres ständigen Wohnsitzes
  • Telefonnummer
  • Nummer und Datum Ihres Fluges
  • Ticketnummer
  • Doppelseitig gescannte Kopie des Gepäckanhängers oder des doppelseitigen Gepäckanhängers und des Gepäcktickets
  • Fotos mit Gepäckschäden *
*Anwendbare Regel bei Gepäckschädens.

Wenn das Gepäck nicht auf dem Flug ankommt, zu dem der Passagier gehört, übernimmt FLYONE nach Erstellung des Baggage Arrival oder Baggage Non-Arrival Report (PIR) gemäß den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens die Verantwortung, das Gepäck innerhalb von 21 . zu finden Tagen, erst nach Ablauf dieses Zeitraums meldet FLYONE den Verlust des Gepäcks.

FLYONE ist gemäß den nationalen Gesetzen und internationalen Vereinbarungen für den Ersatz von Gepäckschäden oder Gepäckverlust verantwortlich.

Um den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck zu melden, kontaktieren Sie uns bitte über das einheitliche Adressierungsformular in elektronischer Form im Abschnitt «"Kontakt"», mit der obligatorischen Bedingung, alle erforderlichen Felder auszufüllen, klicken Sie auf.

Als Handgepäck gilt das Gepäck, das Sie in der Passagierkabine transportieren und das unter Ihrem Sitz, vor Ihnen oder im Gepäckfach darüber platziert wird. Alle Passagiere haben Anspruch auf ein einziges Handgepäck.

Zulässige Abmessungen: 40x30x20

Wenn das Handgepäck des Passagiers das überschreitet, wird eine spezielle „Gate-Gepäckgebühr“ von 90 EUR erhoben oben angegebene Freigepäckmenge beim Boarding am Flugsteig.

Folgende Gegenstände sind für Kinder bis 2 Jahre erlaubt,  neben dem Handgepäck:
- Nahrung für Babys in angemessener Menge für einen Flug
- ein kleines Körbchen für Babys
- biegsamer Kinderwagen (der übergeben wird vor dem Betreten des Flugzeugs)

Es ist VERBOTEN, die folgenden Gegenstände im Handgepäck zu haben.

Bis zu 10 kg und 50x40x25

Das Gewicht der aufgegebenen Gepäckstücke kann nicht kombiniert werden und jedes Stück wird als solches betrachtet.

Servicekosten – 25-35 EURO pro Flug.

Die für Übergepäck erhobenen Gebühren/Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Bis zu 20 kg 

Das Gewicht von aufgegebenen Gepäckstücken kann nicht kombiniert werden und jedes Gepäckstück wird als solches betrachtet.

Bei der Bestimmung des Standardgepäckstückgewichts , die Bruchteile zwischen 20 und 21 kg werden nicht berücksichtigt, ein Stück von 21 kg wird als zu schweres Stück betrachtet.

Servicekosten – 35-45 EURO pro Flug.

Die für Übergepäck erhobenen Gebühren/Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Zwischen 20 kg und 30 kg 

Das Gewicht von aufgegebenen Gepäckstücken kann nicht kombiniert werden und jedes Stück wird als solches betrachtet.

Im Falle Ihres Gepäcks mehr als 30 kg wiegt, muss es in zwei oder mehr separate Taschen umgepackt werden.

Servicekosten – 50-60 EURO pro Flug.

Die Gebühren/Gebühren werden erhoben Übergepäck ist nicht erstattungsfähig.

Falls Ihr Gepäck mehr als die festgelegte Freigepäckmenge wiegt, wird am Flughafen eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Servicekosten – 45 EURO pro Flug.

Die Für Übergepäck erhobene Gebühren/Gebühren sind nicht erstattungsfähig.

Falls Ihr Gepäck mehr als die festgelegte Freigepäckmenge wiegt, wird am Flughafen eine zusätzliche Gebühr erhoben.

Servicekosten – 80 EURO pro Flug.

Die Für Übergepäck erhobene Gebühren/Gebühren sind nicht erstattungsfähig.