Flüssigkeiten

EU-SICHERHEITSREGELN FÜR DEN TRANSPORT VON FLÜSSIGKEITEN

Die Europäische Union hat eine Reihe von Sicherheitsbestimmungen erlassen, die die Menge an Flüssigkeiten, die Sie in Ihrem Handgepäck mitführen können, stark einschränken.

Zu den Flüssigkeiten gehören:
  • Getränke, einschließlich Wasser und andere Erfrischungsgetränke, Suppen, Sirupe;
  • Cremes, Lotionen und Öle;
  • Parfüm;
  • Sprays, Deodorants
  • Gele, einschließlich Dusch- und Haargele;
  • Inhalt von Druckbehältern, einschließlich Rasierschaum und Deodorants;
  • Zahnpasta (und andere kosmetische Produkte in Form einer Paste);
  • Mischungen aus flüssigen und festen Stoffen;
  • Kosmetik zum Schminken;
  • andere Stoffe ähnlicher Konsistenz.
Beim Kofferpacken
Stellen Sie sicher, dass sich jede Art von Flüssigkeit in einem geeigneten Behälter mit einem Volumen von nicht mehr als 100 ml befindet. Das Gesamtvolumen dieser Behälter darf 1.000 ml pro Person / Passagier nicht überschreiten. Behälter sollten in einem durchsichtigen und dicht wiederverschließbaren Plastikbeutel verpackt werden. Gegenstände sollten leicht zugänglich und in einem Beutel versiegelt sein. Pro Passagier ist nur eine Plastiktüte mit Flüssigkeiten erlaubt.

Aus Sicherheitsgründen muss das Paket bei der Gepäckkontrolle am Flughafen gesondert vorgezeigt werden. Diese Regeln gelten für alle Passagiere, die von EU-Flughäfen abfliegen, unabhängig vom Reiseziel.

Passagiere, die aus einem Nicht-EU-Land abfliegen, aber in einem EU-Land ankommen, müssen diese Regeln ebenfalls einhalten. Nach den oben genannten Regeln ist es nicht erlaubt, mehr als 1.000 ml Flüssigkeit im Handgepäck mitzuführen.

Die neuen Regeln gelten nur für Handgepäck, Sie können jede Menge Flüssigkeit in Ihrem Gepäck mitführen.

In diesem Fall ist es erlaubt:
  • Zum Einführen von Flüssigkeiten in das aufgegebene Gepäck gelten die neuen Regeln nur für das Handgepäck
  • Medikamente und Lebensmittel, die für eine spezielle Diät erforderlich sind (einschließlich Lebensmittel für Neugeborene) im Handgepäck mitführen, die für die Dauer des Fluges erforderlich sind. In einigen Fällen werden Sie möglicherweise aufgefordert, den Bedarf an diesen Produkten nachzuweisen;
  • Kaufen Sie Flüssigkeiten wie Parfüms und Getränke in Duty-Free-Shops an EU-Flughäfen hinter der Bordkartenkontrolle oder direkt an Bord. Wenn Flüssigkeiten in speziellen versiegelten Beuteln verkauft werden, öffnen Sie diese erst, wenn Sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen haben. (Wenn Sie sich an einem EU-Transitflughafen befinden, öffnen Sie das Paket nicht vor der Sicherheitskontrolle am Transitflughafen, oder wenn ein Passagier über mehr als einen EU-Flughafen fährt, öffnen Sie das Paket erst bei der Sicherheitskontrolle am letzten Transitflughafen).
Die oben genannten Flüssigkeiten dürfen zusätzlich zu den im Handgepäck erlaubten Flüssigkeiten mitgeführt werden.

Um das persönliche Suchverfahren zu beschleunigen, benötigen Sie:
  • Zeigen Sie dem Sicherheitspersonal alle Arten von flüssigen Substanzen im Handgepäck;
  • Ziehen Sie Ihren Mantel, Ihre Jacke oder Ihre Jacke aus, da diese getrennt vom restlichen Handgepäck aufgegeben werden;
  • Entfernen Sie Laptops und andere große elektronische Geräte aus dem Handgepäck – sie werden auch getrennt von anderem Handgepäck aufgegeben
Lebende Haustiere (Katzen und Hunde) können im Cockpit transportiert werden. Weitere Informationen zum Transport von Haustieren an Bord des Flugzeugs finden Sie in der Rubrik Transport von Haustieren.