Sicherheit: Artikel verboten

SICHERHEIT: VERBOTENE ODER BESCHRÄNKTE GEGENSTÄNDE FÜR DEN TRANSPORT

Gefahrgut sind Gegenstände oder Stoffe, die ein Risiko für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum oder Umwelt darstellen können.

Im Handgepäck verbotene Gegenstände

Werkzeuge

  • Brechstangen, Bohrer und Bohreinsätze, einschließlich kabelloser tragbarer Bohrmaschinen,
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von mehr als 6 cm, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubendreher und Meißel,
  • Sägen, einschließlich kabelloser tragbarer Sägen,
  • Lötlampen,
  • Bolzensetzgeräte und Nagelpistolen;

Gegenstände mit scharfer Spitze oder scharfer Kante

  • Gegenstände zum Hacken, wie Äxte, Beile und Fleischerbeile, Eispickel und Eisäxte,
  • Rasierklingen,
  • Cuttermesser,
  • Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm,
  • Scheren mit einer Klingenlänge von mehr als 6 cm, gemessen vom Drehpunkt,
  • Kampfsportausrüstung mit scharfer Spitze oder scharfer Kante, Schwerter und Säbel

Geräte mit Schock-/Lähmungswirkung

  • Elektroschockgeräte, wie Elektroschocker, Taser und Schlagstöcke mit Elektroschockfunktion,
  • Betäubungs- und Tötungsgeräte für Tiere,
  • lähmende und handlungsunfähig machende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfefferspray, Capsicum-Spray, Tränengas, Säurespray und Tierabwehrspray;

Stumpfe Gegenstände

  • Baseball- und Softballschläger,
  • Knüppel und Schlagstöcke, wie Totschläger, Blackjacks und Schlagstöcke,
  • Kampfsportausrüstung.

Sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck verbotene Gegenstände

Explosive und brandfördernde Stoffe und Geräte:

  • Munition,
  • Sprengkapseln,
  • Zünder und Zündschnüre,
  • Attrappen oder Nachbildungen von Sprengsätzen,
  • Minen, Granaten und andere explosive militärische Ausrüstung,
  • Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik,
  • Rauch erzeugende Kanister und Rauchpatronen,
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoff,

Waffen, Schusswaffen oder andere Geräte:

  • Schusswaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Schusswaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können,
  • Bestandteile von Schusswaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
  • Druckluft- oder CO2-Waffen, wie Pistolen, Luftgewehre und Kugellagerwaffen,
  • Signalpistolen und Startpistolen,
  • Bögen, Armbrüste und Pfeile,
  • Harpunengewehre und Speergewehre,
  • Steinschleudern und Katapulte;

Feuerlöscher

Feuerwerkskörper und andere Pyrotechnik, Leuchtsignale;

Druckgase (z. B. Butan, Propan, Feuerzeugbrennstoff, Sauerstoff)

E-Zigaretten

Batterien: Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-Batterien

Entzündliche Flüssigkeiten

LITHIUM-BATTERIEN - TRANSPORTBESCHRÄNKUNGEN

Aufgrund des erhöhten Brand- oder Explosionsrisikos durch hohe Temperaturen, mechanische Stöße oder Herstellungsfehler werden lithiumbasierte Batterien mit bestimmten Einschränkungen akzeptiert und erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen während des Lufttransports.

Tragbare elektronische Geräte (PED) oder tragbare medizinische elektronische Geräte (PMED) mit eingebauten Lithiumbatterien:

  • Im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck erlaubt.
  • Wird das Gerät im aufgegebenen Gepäck transportiert und ist die Batterie herausnehmbar, muss die Batterie entfernt und im Handgepäck des Passagiers mitgeführt werden.
  • Geräte müssen ausgeschaltet sein (nicht im Ruhemodus) und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden (z. B. Originalverpackung, abgeklebte Kontakte und Aufbewahrung in einer Plastiktüte).
  • Beispiele für PED: Telefone, Laptops, Tablets, Kameras usw.
  • Beispiele für PMED: tragbarer Sauerstoffkonzentrator, Vernebler usw.

Lithium-Ersatzbatterien und Powerbanks:

  • Dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
  • Müssen einzeln vor Kurzschluss oder unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden (z. B. Originalverpackung, abgeklebte Kontakte und Aufbewahrung in einer Plastiktüte).
  • Die Verwendung von Powerbanks zum Aufladen elektronischer Geräte während des Fluges ist verboten.
  • Pro Passagier sind maximal 2 Powerbanks mit jeweils höchstens 100 Wh erlaubt.
  • Powerbanks mit mehr als 100 Wh sind an Bord des Flugzeugs verboten.

E-Zigaretten und Vaping-Geräte:

  • Dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden. Im aufgegebenen Gepäck nicht erlaubt.
  • Müssen ausgeschaltet und vor unbeabsichtigtem Einschalten geschützt werden (z. B. Originalverpackung, abgeklebte Kontakte und Aufbewahrung in einer Plastiktüte).
  • Rauchen und Aufladen des Geräts während des Fluges sind verboten.

Begrenzung in Wattstunden (Wh) oder Lithiumgehalt (g) der Lithiumbatterien (Ersatz- oder in PED eingebaut):

  • Jede Batterie darf nicht überschreiten: 100 Wh (für Lithium-Ionen) oder 2 g Lithiumgehalt (für Lithium-Metall).
  • Batterien über 100 Wh bis 160 Wh: nur mit vorheriger Genehmigung der Fluggesellschaft erlaubt - maximal 2 Ersatzbatterien.
  • Batterien über 160 Wh: nicht als Passagiergepäck transportierbar.